Lebenslange Haft für Mord auf Fest in Parsberg rechtskräftig

Mit einem Küchenmesser sticht ein Mann 2025 auf einem Fest seinem Cousin ins Herz. Deutschlands höchstes Strafgericht bestätigt nun seine lebenslange Haftstrafe.
dpa |
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Das Landgericht hatte den Angeklagten im Februar zu lebenslanger Haft verurteilt. (Archivbild)
Das Landgericht hatte den Angeklagten im Februar zu lebenslanger Haft verurteilt. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa
Karlsruhe/Nürnberg

Nach der tödlichen Messerattacke auf einem kurdischen Neujahrsfest in der Oberpfalz hat der Bundesgerichtshof (BGH) die lebenslange Haftstrafe für den Täter bestätigt. Der sechste Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, das den Syrer im Februar wegen Mordes schuldig gesprochen hatte, ist damit rechtskräftig.

Den Ermittlungen zufolge besuchte der Mann am 23. März 2025 mit seiner Frau und seinen fünf Kindern das Fest in Parsberg (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz). Unter den rund 1.000 Gästen entdeckte er seinen Cousin, den er für den gewaltsamen Tod von dessen damals 15 Jahre alter Ehefrau – der Schwester des Angeklagten – im Jahr 2005 in Syrien verantwortlich machte. Mit einem Küchenmesser näherte er sich demnach dem 39-Jährigen von hinten und stach ihm gezielt ins Herz.

Das Landgericht wertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte habe zur vermeintlichen Herstellung der Familienehre getötet, sagte der Vorsitzende Richter. Der BGH konnte bei seiner Prüfung des Urteils nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen. (Az. 6 StR 320/26)

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