Lange Haftstrafen für Mord auf Bahngleis bestätigt

Sie schlugen einen Mann bewusstlos und legten ihn auf ein Bahngleis. Dort überrollte ihn ein Zug. Jetzt steht fest, dass zwei Männer dafür lange ins Gefängnis müssen.
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Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der beiden Angeklagten gegen die langen Haftstrafen. (Archivbild)
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der beiden Angeklagten gegen die langen Haftstrafen. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa
Nürnberg/Leipzig

Für einen Mord an einem Bewusstlosen auf einem Bahngleis müssen zwei Männer jahrelang in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig bestätigte nun das Urteil des Landgerichts Nürnberg, das die beiden Männer zu neun und 13 Jahren Haft verurteilt hatte. Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, teilte der BGH mit. Dieses ist damit rechtskräftig. 

Angeklagte legten Opfer auf Bahngleise

Das Nürnberger Landgericht hatte im März 2025 einen 32-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt, die beiden Mitangeklagten zu 9 und 13 Jahren Haft. Der Hauptangeklagte beging später Suizid in der JVA.

Die drei angetrunkenen Leiharbeiter aus Litauen hatten dem Urteil zufolge einen 48-Jährigen im April 2024 in einer Monteurunterkunft in Neumarkt in der Oberpfalz nach einem Streit zu Boden geschlagen. Danach schleppten sie ihn zu der nahe gelegenen Bahnstrecke, legten ihn auf ein Gleis und schlugen ihn bewusstlos. Kurze Zeit später überrollte ein Güterzug den Mann.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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