Christkindlweg in Landshut: Durchfahren für Radler verboten

Während des Christkindlwegs müssen Radfahrer in der Zeit von 10 bis 20 Uhr in der Altstadt schieben.
Franziska Hofmann |
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In der Plenumssitzung am Freitag beschloss der Stadtrat, das Durchfahrverbot für Fahrradfahrer während der Zeit des Christkindlwegs sowohl räumlich als auch zeitlich zu begrenzen.
In der Plenumssitzung am Freitag beschloss der Stadtrat, das Durchfahrverbot für Fahrradfahrer während der Zeit des Christkindlwegs sowohl räumlich als auch zeitlich zu begrenzen. © Archiv/Christine Vinçon

Landshut - Das Thema spaltet die Meinungen, seit es im vergangenen Verkehrssenat zum ersten Mal auf den Tisch kam: Für Fahrradfahrer soll während der Zeit des Christkindlwegs vom 20. November bis 23. Dezember ein Durchfahrtsverbot in der Innenstadt gelten, so der Beschluss des Verkehrssenats. Auf einen Nachprüfungsantrag von Grünen, ÖDP und Stadtrat Norbert Hoffmann entschied sich der Stadtrat in der Plenumssitzung am Freitag nun einstimmig dafür, dieses Verbot sowohl zeitlich, als auch räumlich noch zu begrenzen.

So konnte man sich am Freitag überraschend schnell auf einen Kompromiss einigen: Das vorweihnachtliche Durchfahrtsverbot für Fahrradfahrer soll täglich nur von 10 bis 20 Uhr gelten - also wenn die Altstadt-Geschäfte und Buden des Christkindlwegs geöffnet haben. In der Zeit zuvor und danach ergebe ein Durchfahrtsverbot auch in Hinblick auf Schüler, deren Schulweg durch die Altstadt führt, "wenig Sinn", betonte Grünen-Stadtrat Thomas Keyßner.

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Gemeinsam mit den Mitgliedern seiner Fraktion sowie auch der ÖDP-Fraktion und Stadtrat Norbert Hoffmann (fraktionslos) hatte Keyßner einen Nachprüfungsantrag zum Beschluss des Verkehrssenats gestellt. Zum Zeitpunkt der Verkehrssenatssitzung am 5. Oktober seien die genauen Standorte der Buden entlang des Christkindlwegs noch nicht bekannt gewesen, heißt es in der Begründung. Über die "zeitliche und räumliche Erstreckung der Regelung" habe daher nicht fundiert beraten werden können.

Bei der Plenumssitzung am Freitag lagen nun sowohl ein Lageplan zur Altstadtnutzung während des Christkindlwegs, als auch eine Stellungnahme des Amts für Marktwesen vor. So sollen am Ländtorplatz fünf Buden und in der Altstadt auf der Seite der Residenz voraussichtlich vier bis fünf Buden im Zuge des Landshuter Christkindlwegs aufgestellt werden, so heißt es in der Stellungnahme des Ordnungsamts.

Verbot nur zwischen Rathaus und Martinskirche

Weil diese Buden gemeinsam mit den Verkaufsständen des Schwaigermarkts und den erst kürzlich erweiterten Außenflächen der Gastronomie die Fahrbahnbreite in der Altstadt erheblich verengen und dafür sorgen würden, dass der Besucherstrom sich in die Mitte der Fahrbahn verlagere, sprach sich auch das Amt für Marktwesen für ein zeitlich begrenztes Durchfahrtsverbot für Radler aus. Zudem komme es immer wieder vor, dass sich Bürger "massiv bei der Stadt Landshut beschweren", weil sie in der Altstadt von Fahrradfahrern angefahren wurden.

Auch Bürgermeister Thomas Haslinger (CSU/LM/JL/BfL) der gemeinsam mit seiner Fraktion zuvor den Dringlichkeitsantrag im Verkehrssenat gestellt hatte, könne mit "diesem Kompromiss gut leben", wie er am Freitag sagte. Keyßner ging noch einen Schritt weiter: Er plädierte dafür, Theaterstraße und Ländtor vom Durchfahrtsverbot auszunehmen. "Ich sehe keinen Sinn darin, die einzige Umfahrung, die Fahrradfahrern noch bleibt, wenn schon die Altstadt gesperrt ist, auch noch zu verbieten", so der Grünen-Stadtrat. Außerdem sei die Situation am Ländtorplatz zur Zeit des Christkindlwegs auch keine andere, als sie es jetzt schon, mit diversen Dultständen an diesem Standort, sei.

Keyßner schlug stattdessen vor, das Durchfahrtsverbot in der Innenstadt auch räumlich nur auf den Bereich zwischen Rathaus und Martinskirche zu begrenzen. Der Stadtrat folgte diesem Vorschlag einstimmig. Das Durchfahrtsverbot gilt demnach ab 20. November circa einen Monat lang. Während dieser Zeit sollen besonders Verkehrsüberwachung und Polizei die Einhaltung der Regeln vermehrt überwachen, so Rechtsreferent Harald Hohn.

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