Gerichtsurteil: Bayerischer Bürgermeister muss für "Terror“-Vorwurf zahlen

Der Ortsvorsteher aus Reichling hat Umweltschützer, die vor rund sechs Wochen gegen Gasbohrungen demonstriert haben, als "Terroristen“ bezeichnet. Die Aktivisten klagten dagegen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht München über die Äußerung entschieden.
Alexander Spöri
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Vor dieser Demonstration am 1. Mai hatte der Gemeindechef Johannes Hintersberger große Bedenken. Sie verlief am Ende friedlich ohne Auseinandersetzungen.
Vor dieser Demonstration am 1. Mai hatte der Gemeindechef Johannes Hintersberger große Bedenken. Sie verlief am Ende friedlich ohne Auseinandersetzungen. © Stefan Puchner/dpa

Johannes Hintersberger (Wähler-Gemeinschaft), Bürgermeister von Reichling, darf gegen die geplanten Gasbohrungen protestierende Aktivisten im Kreis Landsberg am Lech vorerst nicht mehr als "Terroristen“ bezeichnen. Das geht aus einem der AZ vorliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 6. Juni hervor.

Die Richter kommen darin zu der Entscheidung, dass die Äußerung des Bürgermeisters einen "ehrverletzenden Charakter“ habe und das Sachlichkeitsgebot, dem Hintersberger als Bürgermeister unterliege, überschritten wird. Der Beschluss gilt bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Für die Kosten des Rechtsstreits muss jetzt die Gemeinde aufkommen.

Verwaltungsgericht München sieht eine Wiederholungsgefahr

Zuvor hatte der Politiker vor einem Protest am 3. Mai die Aktivisten in der Gemeindezeitschrift "WIR!“ als Terroristen bezeichnet – obwohl sie durch eine friedliche Demonstration ihre Bedenken zum Gasvorhaben ausdrücken wollten. Auch der Schauspieler Hannes Jaenicke unterstützte die Aktion.

Hintersberger befürchtete damals einen Verkehrskollaps in der kleinen Ortschaft mit 1700 Einwohnern. Dazu kam es nicht – trotzdem bekräftigte der Bürgermeister in Presseberichten und der aktuellen Ausgabe der Gemeindezeitschrift seine Haltung.

Es drohen bis 10.000 Euro Ordnungsgeld

Ein "Keil“ werde "in die Gemeinschaft unseres Dorfes getrieben“, schrieb er. Auch die Presse habe durch ihre Berichte "versagt“. Die Richter sehen deshalb eine Wiederholungsgefahr.

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Hintersberger droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro, wenn er die Aussage wiederholt. Auf AZ-Anfrage äußerte sich der Bürgermeister bislang nicht. Eingereicht wurde die Klage durch den Organisator des Protests. Greenpeace hatte dem Mann aus Schernfeld (Landkreis Eichstätt) einen Rechtsbeistand zur Seite gestellt.

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  • Der wahre tscharlie am 12.06.2025 18:31 Uhr / Bewertung:

    Ein gutes und wichtiges Urteil.

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