Kinder in Badewanne ertränkt: Mutter vor Gericht

Zwei kleine Mädchen werden betäubt und in der Badewanne ertränkt. Der Prozess gegen die psychisch kranke Mutter hat begonnen – ihre Anwälte kämpfen gegen die Einweisung in die Psychiatrie.
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Ein Betreuer (2.v.l) der Angeklagten Kathrin E., sowie deren Strafverteidiger Christoph Jahrsdörfer (l-r) und die Rechtsanwälte Matthias Kolb und Christina Glück unterhalten sich am 20.02.2014 vor Beginn eines Sicherungsverfahrens im Landgericht des Aschaffenburg (Bayern).
dpa Ein Betreuer (2.v.l) der Angeklagten Kathrin E., sowie deren Strafverteidiger Christoph Jahrsdörfer (l-r) und die Rechtsanwälte Matthias Kolb und Christina Glück unterhalten sich am 20.02.2014 vor Beginn eines Sicherungsverfahrens im Landgericht des Aschaffenburg (Bayern).

Aschaffenburg – Ohne die Beschuldigte hat in Aschaffenburg das Gerichtsverfahren um den Tod zweier kleiner Mädchen begonnen. Die mutmaßlich psychisch kranke Mutter soll die zwei und vier Jahre alten Kinder vor einem Jahr in der Badewanne ertränkt haben. Da ein Gutachten die 34-Jährige für schuldunfähig hält, geht es vor dem Landgericht um die Frage, ob die Frau gefährlich ist und in der Psychiatrie bleiben muss.

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Zum Auftakt des Verfahrens am Donnerstag stellten ihre zwei Verteidiger eine Reihe von Befangenheitsanträgen gegen die Richter, den Staatsanwalt und die Sachverständige. Sie kritisierten unter anderem, dass die Gutachterin die Frau nicht umfassend untersucht, sondern ihre Aussagen im Wesentlichen auf die Aktenlage gestützt hatte. Sie hatten zuvor erfolglos versucht, einen anderen Gutachter durchzusetzen.

Das Gutachten attestiert der Frau eine krankhafte seelische Störung. Deshalb muss sie sich nicht in einem Strafprozess verantworten. Stattdessen prüft das Gericht in einem sogenannten Sicherungsverfahren, ob von ihr eine Gefahr ausgeht.

Die Kinder waren im Februar 2013 mit Schmerz- und Schlafmitteln betäubt und dann in der Badewanne ertränkt worden. Ihr Vater fand die Leichen, als er von der Arbeit nach Hause kam. Die Mutter hatte sich selbst verletzt und musste notoperiert werden. Kurz darauf wies ein Gericht sie ins Bezirkskrankenhaus ein.

Die Verteidigung hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Einweisung in die Psychiatrie eingelegt, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Oberstaatsanwalt Helmut Hasenstab warfen die Anwälte am Donnerstag „schwerwiegendes Fehlverhalten“ vor. Sie führten ein eigenes Gutachten an, wonach die Frau zwar schuldunfähig ist, aber zu keinem Zeitpunkt aggressive Haltung gegenüber weiteren Menschen gezeigt hat.

Hasenstab wies die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte angeführt, dass die Verteidiger eine Untersuchung der Frau verhindert hätten. Die 34-Jährige gilt wegen ihres Zustands als verhandlungsunfähig und musste deshalb nicht vor Gericht erschienen.

 

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