Keine Anfechtung der Oberbürgermeister-Wahl in Kulmbach

Kulmbach (dpa/lby) - Die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters in Kulmbach ist trotz strafrechtlicher Ermittlungen nicht angefochten worden. Die Frist für eine Wahlanfechtung sei abgelaufen, teilte das Landratsamt am Mittwoch mit.
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Eine Person macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
dpa Eine Person macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Kulmbach (dpa/lby) - Die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters in Kulmbach ist trotz strafrechtlicher Ermittlungen nicht angefochten worden. Die Frist für eine Wahlanfechtung sei abgelaufen, teilte das Landratsamt am Mittwoch mit. Es habe aber vereinzelt Beschwerden gegeben. In Kulmbach laufen derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts der Wahlfälschung.

Die Hinweise der Bürger werde das Landratsamt bei seiner Überprüfung der Wahl berücksichtigen, hieß es. Man wolle aber erst die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten. Zwei Mitarbeiter des Rathauses stehen unter Verdacht, kurz vor der Stichwahl drei bis fünf Wahlzettel geschreddert zu haben.

Die Wahlanfechtung ist in Artikel 51 Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte geregelt. Demnach kann jeder Wahlberechtigter die Wahl bis 14 Tage nach Verkündung des Ergebnisses anfechten. Wer das Ergebnis einer Wahl fälscht, dem droht nach Paragraf 107a Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Die Stichwahl Ende März gewann Ingo Lehmann (SPD) mit 50,82 Prozent der Stimmen. Er setzte sich damit knapp gegen den bisherigen Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU) durch.

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