Kein Patent auf die Grußformel "Griaß di"
Die Grußformel „Griaß di“ kann nicht markenrechtlich geschützt werden, entscheidet die EU.
Innsbruck/Legau - Jeder darf „Griaß di“ sagen, das ist klar. Aber jetzt steht fest: Es darf auch jeder „Griaß di“ auf Hemden drucken und diese verkaufen. Was selbstverständlich klingt, musste erst amtlich entschieden werden. Schon zum zweiten Mal. Der Hintergrund des „Griaß di“-Streits: Die Allgäuer Druckfirma Mayr & Abel hatte sich die bayerisch-österreichische Grußformel lassen, weil sie in ihrem Shop unter anderem T-Shirts mit „Griaß di“-Aufdruck verkauft.
Als ein Tiroler im Internet ebenfalls T-Shirts mit dem besagten Aufdruck vertrieb, bekam er deshalb Ärger mit der Allgäuer Firma. Denn die hat „Griaß di“ als „Wortmarke“ schützen lassen – das heißt, als Ausdruck ohne optische Elemente wie Schriftzug oder Logo. Lässt man die Marke beim deutschen Patent- und Markenamt eintragen, gilt das nur im Bundesgebiet. Doch die Allgäuer Firma hat „Griaß di“ gleich für ganz Europa eintragen lassen – beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) im spanischen Alicante. Geschützt werden solche Wortmarken immer für bestimmte Waren- oder Dienstleistungsbereiche. In diesem Fall waren das Papierprodukte, Bekleidung und Druckereiarbeiten.
Die Tiroler waren empört: Nicht nur der T-Shirt-Hersteller wollte sich wehren. Auch eine Tiroler Versicherung, die mit „Griaß di“ geworben hat, und diverse Juristen, die polemisieren, dass man in Tirol nur noch gegen Entgelt grüßen dürfe, sind in Aufruhr. Doch der Tiroler wehrte sich und beantragte beim HABM die Löschung der Eintragung. Am Freitag kam nun die Antwort aus Alicante: Die Löschung der Marke wird gebilligt, das Patent ist weg. Gegen diese Entscheidung könnte jetzt die Allgäuer Firma wieder Beschwerde beim Harmonisierungsamt einlegen. Oder den Streit in die nächste Instanz führen: vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg.