Karlsruhe zu Erbschaftsteuer: Das will Bayern bei Bundesverfassungsgericht durchsetzen

Das Bundesverfassungsgericht will sich zwei Tage lang intensiv mit der Erbschaftsteuer beschäftigen. Am ersten Tag geht es um eine Klage der bayerischen Staatsregierung.
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Das Gericht verhandelt eine Klage aus Bayern. (Archivbild)
Das Gericht verhandelt eine Klage aus Bayern. (Archivbild) © Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Montag (ab 14.00 Uhr) mit den gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftsteuer. Die bayerische Staatsregierung will in Karlsruhe unter anderem klären lassen, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie gar nicht vorgeben darf. Ein Urteil wird erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung erwartet.

Markus Söder für neue Hoheit bei der Erbschaftssteuer

Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Einnahmen fließen in die Kassen der Bundesländer. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat sich in der Vergangenheit für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer ausgesprochen.

"Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer – das Aufkommen steht in voller Höhe den Ländern zu", erklärte Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. "Daher sollten die Landesparlamente auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können." 

In Karlsruhe greift die bayerische Staatsregierung nun die Regelungen zur Bewertung von Grundstücken, zu Steuerfreibeträgen und zu den Steuersätzen an. Dem Bund fehle hierfür die Gesetzgebungskompetenz, argumentiert der Freistaat. Die Steuersätze und Freibeträge seien außerdem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden. Und: Die Freibeträge müssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigen.

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