Justizminister Georg Eisenreich: Die Justiz kann keine Pause machen
München - Von seinem Büro im Justizpalast kann er auf den Stachus hinunterschauen. An den Wänden hängen Ölgemälde aus dem Depot der Staatsgemäldesammlung. Von welchen Künstlern sie sind, weiß Georg Eisenreich nicht. Die Bilder hingen schon bei seinem Amtsvorgänger dort.
Seit eineinhalb Jahren ist Georg Eisenreich (CSU) Justizminister in Bayern. Während der Ausgangsbeschränkungen zogen auch der 49-Jährige, seine Mitarbeiter sowie Richter und Staatsanwälte zeitweise ins Homeoffice um. Bei dem Minister blieb es aber die Ausnahme. Das lag nicht an seinen drei kleinen Kindern, die zu Hause für Wirbel sorgten. Sondern daran, dass er nicht ständig Akten hin und her transportieren wollte. Mit der AZ sprach der Justizminister über die Auswirkungen von Corona auf den Justizbetrieb.
AZ: Herr Minister, rechnen Sie mit einer Prozessflut von Bürgern, die sich gegen Bußgeldbescheide wegen Corona-Verstößen wehren?
GEORG EISENREICH: Für die Anordnungen der Bußgelder sind die Polizei und die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Erst, wenn der Betroffene Einspruch einlegt und die Kreisverwaltungsbehörde den Einspruch zurückweist, erreichen diese Fälle die Gerichte. Bislang haben wir erst vereinzelt Verfahren.
Welche Folgen hat Corona auf den Justizbetrieb?
Corona macht keine Ausnahmen. Alle Bereiche des Staates, der Gesellschaft, der Wirtschaft sind betroffen und damit natürlich auch die Justiz. Unsere Aufgabe war es am Anfang der Krise, als die Infektionszahlen exponentiell gestiegen sind, zum einen die Funktionsfähigkeit der Justiz aufrecht zu erhalten: Der Rechtsstaat muss immer funktionieren – und er funktioniert auch. Auf der anderen Seite war und ist es unsere Aufgabe, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Wir haben anfangs den Gerichten empfohlen, sich auf die Kernbereiche zu konzentrieren und öffentliche Verhandlungen auf die dringlichen und eilbedürftigen Fälle zu beschränken. Da sich die Infektionslage verbessert hat, kann der Justizbetrieb nun schrittweise erweitert werden. Wir können nur Empfehlungen geben, die Richterinnen und Richter entscheiden in richterlicher Unabhängigkeit.
Es gab Kritik, dass in den Gerichten zu spät Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
Mir sind nur einzelne Beschwerden am Anfang der Pandemie bekannt.
Mit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen gab es auch Prozesse ohne Öffentlichkeit. Ist das nicht bedenklich?
Der Öffentlichkeitsgrundsatz muss immer eingehalten werden und er wurde auch immer eingehalten. Wir haben klargestellt, dass der Besuch einer Gerichtsverhandlung während der Ausgangsbeschränkungen ein triftiger Grund ist und man Verhandlungen besuchen darf.

Das heißt, jeder Bürger durfte zu einem Prozess gehen, um zuzuhören?
Ich denke nicht, dass das jedem klar war. Der Besuch einer Gerichtsverhandlung war ein triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung. Die Gerichtsgebäude waren nicht geschlossen. Was es jedoch gegeben hat – und bis heute gibt – sind besondere Einlasskontrollen. Sowohl Besucher, als auch Verfahrensbeteiligte, müssen zur Gefährdungsbeurteilung eine Selbstauskunft ausfüllen.
Müssen Richter und Staatsanwälte auch jeden Tag so einen Zettel ausfüllen?
Für sie gelten dienstliche Vorgaben. Wenn jemand infiziert ist, werden Quarantänemaßnahmen veranlasst. Auch wenn der Verdacht einer Infektion besteht, folgen entsprechende Schutzmaßnahmen.
"Wir haben Strafbefehle empfohlen statt Hauptverhandlungen"
Wie viele Covid-19-Fälle gab es in der Justiz?
Natürlich gab es in der Justiz auch Fälle. Insgesamt gab es 102 Infizierte, von denen 57 Personen bereits genesen sind. Am stärksten betroffen war das Amtsgericht Rosenheim. Dort ist ja auch die Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich stark betroffen.
Lief der Justizbetrieb trotzdem weiter?
Die Justiz ist immer funktionsfähig geblieben. Beispielsweise ergingen Haftentscheidungen, dringliche oder eilbedürftige Entscheidungen. Die Justiz kann keine Pause machen.
Gab es einen Corona-Bonus für Angeklagte, um die Justiz zu entlasten? Nach dem Motto: Strafbefehl statt Prozess?
Die Coronakrise rechtfertigt keine andere Bewertung von Straftaten. Eine Strafe erfordert immer, dass sie tat- und schuldangemessen ist. Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr und Geldstrafen können auch durch Strafbefehl, also ohne Hauptverhandlung, verhängt werden. Das Ministerium hat den Staatsanwaltschaften empfohlen, in geeigneten Fällen statt einer öffentlichen Hauptverhandlung einen Strafbefehl zu beantragen. Mir liegt noch keine Statistik vor. Doch es gab, wie von uns empfohlen, deutlich weniger Termine bei Gericht. Die Verhandlungen, die verschoben wurden, werden nun Schritt für Schritt nachgeholt.
Wenn es einen Prozessstau gibt, wie kann der aufgelöst werden?
Wir haben eine leistungsfähige Justiz in Bayern. Seit 2013 sind in Bayern rund 2.000 Stellen neu geschaffen worden, davon 335 für Richter und Staatsanwälte. Und wir bekommen weitere Verstärkung. Im Nachtragshaushalt haben wir vor wenigen Wochen 90 weitere Stellen für Richter und Staatsanwälte beschlossen. Wir behalten die Entwicklungen eng im Blick.
"Unser Ziel: Flächendeckende Ausstattung mit Videoanlagen"
Gibt Corona der Digitalisierung in der Justiz einen Schub?
Die Welt von morgen ist digital. Daher treiben wir die Digitalisierung in der Justiz voran. Bis Ende des Jahres werden fast alle Gerichte den elektronischen Rechtsverkehr nutzen können (er ermöglicht die gesicherte Übermittlung elektronischer Schriftsätze an die Gerichte und von Entscheidungen an die Verfahrensbeteiligten, die Red.). Zudem haben wir bereits 50 Videokonferenzanlagen, acht weitere sind bestellt. Unser Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen.
Kann damit in einem Strafprozess ein Zeuge aus dem Ausland zugeschaltet werden?
Im Strafprozess sind die Möglichkeiten enger gefasst, da sich die Richter einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten und den Zeugen und deren Glaubwürdigkeit machen müssen. Deshalb ist die persönliche Anwesenheit in Strafprozessen grundsätzlich wichtig. Aber ich finde, dass man den Einsatz von Videotechnik auch im Strafprozess erweitern sollte. Wenn zum Beispiel ein Zeuge wegen Reisebeschränkungen nicht zu einem Prozess fahren kann oder unter Quarantäne steht, sollte man ihn in geeigneten Fällen zuschalten können.
Falls wieder Ausgangsbeschränkungen kommen sollten: Können Sie sich vorstellen, dass auch die Öffentlichkeit durch eine Übertragung hergestellt werden kann? Wie teilweise schon in US-Prozessen?
Gerichtsverhandlungen sind keine Show. Deswegen lehne ich die Übertragungen von Gerichtsverhandlungen im Fernsehen ab. Amerika hat eine andere Prozess-Kultur.
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