Justizminister Eisenreich warnt vor Cannabis am Steuer
Wer nach dem Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel wie Cannabis das Fahrzeug nicht sicher führen könne, riskiere eine Geldstraße oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Ferner werde in der Regel der Führerschein entzogen.
Eisenreich kritisierte weiter, das neue Gesetz zum Konsum von Cannabis sehe neue Ordnungswidrigkeiten und deutlich mehr Straftatbestände vor. Es löse bei Polizei und Staatsanwaltschaften einen hohen bürokratischen Aufwand aus.
Auch die im Gesetz vorgesehene Amnestieregel sei eine große Belastung für Staatsanwaltschaften und Gerichte. "Allein in Bayern sind mehr als 29.000 Akten händisch zu prüfen. Gefangene, die unter die neuen zulässigen Höchstmengen für Cannabis fallen, müssen umgehend entlassen werden. Die Vollstreckung nicht bezahlter Geldstrafen ist umgehend einzustellen." Noch komplizierter werde es bei Tätern, die auch wegen anderem strafbarem Verhalten verurteilt wurden. "In sogenannten Mischfällen müssen die Strafen von den Gerichten neu verhängt werden."
Im Straßenverkehr hat sich bisher in der Rechtsprechung für eine Ordnungswidrigkeit der Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum etabliert. Eine Expertenkommission empfiehlt nun einen gesetzlichen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum. Für eine Umsetzung ist der Bundestag am Zug.