Innenminister Herrmann kann Aufregung nicht verstehen

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigt den Einsatz von Spähsoftware im Freistaat: Ausschließlich rechtlich zulässige Maßnahmen würden durchgeführt. 
von  dapd

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigt den Einsatz von Spähsoftware im Freistaat: Ausschließlich rechtlich zulässige Maßnahmen würden durchgeführt. 

Passau - „Soweit es Bayern angeht, ist klar, dass das Landeskriminalamt ausschließlich rechtlich zulässige, von Ermittlungsrichtern angeordnete Maßnahmen durchgeführt hat“, sagte Herrmann der „Passauer Neuen Presse“. „Die bayerische Polizei und die Justiz tun nur das, wozu sie durch entsprechende Gesetze ausdrücklich ermächtigt sind. Verstöße kann ich keine erkennen.“

Mit dem sogenannten Staatstrojaner kann nach Angaben des Chaos Computer Clubs nicht nur die Kommunikation überwacht, sondern der Computer komplett ferngesteuert werden. Dies ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung rechtswidrig. Herrmann widersprach dem Eindruck, der Staat habe ausprobiert, was möglich ist. „Es geht um Maßnahmen, die in der Strafprozessordnung des Bundes klar geregelt sind und die das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für die Verfolgung schwerer Verbrechen für zulässig erklärt hat“, versicherte er.

Zu den Angaben des Landshuter Rechtsanwalts Patrick Schladt, das Programm sei bei einer Kontrolle seines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchner Flughafen auf dessen Festplatte aufgespielt worden, sagte Hermann, er habe dazu keine Detailinformationen. Entscheidend sei, dass es sich um ein Ermittlungsverfahren im Rahmen der Strafprozessordnung handle.

Herrmann sagte, die genauen Hintergründe der Debatte könne er noch nicht genau beurteilen. „Manche sagen, das sei die Begleitmusik für den in wenigen Wochen stattfindenden Prozess in Landshut“, sagte er. „Und natürlich sind manche politischen Kräften in unserem Land die Ermittlungen der deutschen Sicherheitsbehörden ohnehin ein Dorn im Auge.“

 

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