Höhere Haftstrafe für Karlheinz Schreiber?
Der Prozess um Steuerhinterziehung wird unterbrochen, weil Schreibers Anwälte den Richtern Befangenheit vorwerfen. Wenn’s schlecht für ihn läuft, muss Schreiber noch länger in Haft
AUGSBURG Der erste Verhandlungstag im neuen Prozess gegen den früheren Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber war kurz. Nach einer Stunde wurde der Prozess unterbrochen. Gleich zu Beginn lehnten die Anwälte des 78-Jährigen die Besetzung der Strafkammer als „willkürlich“ ab und sahen das Recht ihres Mandaten auf ein faires Verfahren gefährdet. Zudem hätten die Richter zu wenig Zeit gehabt, sich in die umfangreichen Akten einzuarbeiten.
Und die sind tatsächlich umfangreich: Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. 2010 wurde er zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Panzern nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert.
Schreibers Anwälte gingen in Revision und der Bundesgerichtshof fand eine Reihe von Rechtsfehlern im Verfahren. Jetzt soll geprüft werden, ob Schreiber weiterhin wegen Steuerhinterziehung belangt werden kann. Denn es muss geklärt werden, ob er in Kanada, wo er damals gelebt hat, oder in Deutschland steuerpflichtig war.
Eigentlich sollte der Prozess schon Anfang Mai beginnen. Doch wegen gesundheitlicher Probleme wurde er vertagt. Mitte Mai wurde Schreiber unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen. Er lebt jetzt in seiner Wohnung in Kaufering. Täglich muss er sich bei der Polizei melden. Will er sein Grundstück verlassen, braucht er dafür eine richterliche Genehmigung. Zudem hat er eine Sicherheitsleistung von 100000 Euro hinterlegen müssen.
Seit nunmehr drei Jahren beschäftigt Schreiber das Landgericht Augsburg. Mit einem schnellen Prozessende ist auch diesmal nicht zu rechnen. Eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag soll bis Freitag fallen. Bis Mitte November sind zwölf Verhandlungstage angesetzt.
Da aber nicht nur Schreibers Revision erfolgreich war, sondern auch die der Staatsanwaltschaft, könnte die Strafe für den Waffenlobbyisten letztlich höher ausfallen. Es könnte noch eine Verurteilung wegen Bestechung hinzukommen. Auch am Montag ließen die drei Richterinnen durchblicken, dass eine höhere Haftstrafe durchaus denkbar sei.
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