Heftiger Protest gegen neues Schlupfloch beim Rauchverbot

So nicht – die Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) protestiert: Erst haben die Bürger beim Volksentscheid beschlossen, dass in bayerischen Gasthäusern nicht mehr geraucht werden darf. Doch nun sind umstrittene Ausnahmen geplant.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - So nicht – die Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) protestiert: Erst haben die Bürger beim Volksentscheid beschlossen, dass in bayerischen Gasthäusern nicht mehr geraucht werden darf. Doch nun sind umstrittene Ausnahmen geplant.

Das Rauchverbot in Bayerns Gastronomie sorgt weiter für heftigen Streit. Jetzt stoßen die Vollzugshinweise des bayerischen Umweltministeriums zum Rauchverbot auf massive Kritik an der CSU. Diese von Umweltminister Markus Söder (CSU) verantworteten Vollzugshinweise seien teilweise klar gesetzeswidrig, sagte Ernst-Günther Krause, Vizepräsident der Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID), der Nachrichtenagentur dpa. Denn das im bayerischen Volksentscheid Anfang des Monats beschlossene Gesetz sehe vor, dass in allen Gaststätten ohne Ausnahme nicht mehr geraucht werden dürfe.

Anders als in den Vollzugshinweisen vorgesehen, sei es absolut nicht hinnehmbar, dass nun künftig bei privaten Familienfeiern in Gaststätten das Qualmen doch wieder zulässig sein solle. Diese Passagen in den Vollzugshinweisen „müssten sofort zurückgenommen werden“, sagt Krause..

„Man hat das Gefühl, die CSU will für die Raucher noch Ausnahmen erreichen, die eigentlich nicht mehr gehen“, sagte Krause. Sogar die Wirte des Münchner Oktoberfestes „folgen der Stimme des Volkes und erstellen ein gesetzeskonformes Konzept“, betonte der NID-Vizepräsident. „Nur Söder zeigt sich als schlechter Verlierer, der den Nichtraucherschutz über die Vollzugshinweise teilweise aushebeln will.“

Bayern solle sich besser ein Vorbild an anderen Bundesländern nehmen, sagte Krause. So sähen die Ausführungshinweise zum gesetzlichen Nichtraucherschutz in Baden-Württemberg vor, dass das Rauchverbot in Gaststätten auch bei so genannten geschlossenen Gesellschaften gelte. Eine temporär unterschiedliche Nutzung der Gaststätte sei demnach nicht zulässig. In den Hinweisen in Baden-Württemberg heiße es weiter, nach Studien des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg seien die mit dem Rauchen verbundenen Schadstoffe in der Raumluft weiter vorhanden und würden etwa von Teppichböden, Gardinen und Tapeten aufgenommen und anschließend wieder an die Raumluft abgegeben. Ähnlich sei die rechtliche Lage in Sachsen-Anhalt.

Nach den am Dienstag bekannt gewordenen bayerischen Vollzugshinweisen greift das beim Volksentscheid beschlossene Rauchverbot im Fall einer „echten geschlossenen Gesellschaft“ in Gaststätten laut Rechtsexperten dagegen nicht. Voraussetzung ist, dass die Feier in einem abgetrennten Raum oder in der gesamten Gaststätte stattfinde. Als Beispiele werden „private Familienfeiern mit persönlicher Einladung“ genannt, etwa eine Hochzeit, ein Geburtstag, eine Taufe oder eine Vorstandssitzung einer Gesellschaft.

Krause appellierte an Bayerns Wirte, die neue Ausnahme im eigenen Interesse nicht zu nutzen. „Ihre Gäste werde es Ihnen übelnehmen“, warnte der NID-Vize vor Qualm-Zugeständnissen. „Wer rauchfreies Essen und Trinken gewöhnt ist, den bringt das Formaldehyd des kalten Tabakrauches um jeden Geschmack.“ Die Reaktion der Menschen sei dann: „Sie kommen nicht wieder.“ (dpa)

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