"Haftunfähigkeit": Darf 91-jährige Totschlägerin wieder auf freien Fuß?

Im Streit erschlägt eine hochbetagte Frau ihre Freundin mit einem Kochtopf. Sie wird zu vielen Jahren Haft verurteilt. Kurz vor Rechtskraft wird der Haftbefehl aufgehoben. Was geschieht nun?
AZ/dpa |
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Die hochbetagte Frau ist mit ihrer Revision beim BGH gescheitert. (Symbolbild)
Die hochbetagte Frau ist mit ihrer Revision beim BGH gescheitert. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa

Eine 91-Jährige aus München, die ihre engste Freundin im Streit mit einem Kochtopf erschlagen hat, ist kurz vor Rechtskraft ihrer mehrjährigen Haftstrafe freigekommen. Der Haftbefehl sei wegen Haftunfähigkeit aufgehoben worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das geschah, kurz bevor der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Seniorin gegen ihre Verurteilung als unbegründet verwarf – womit das Urteil rechtskräftig wurde. 

Die "Bild"-Zeitung hatte darüber berichtet. Dem Bericht zufolge wurde die Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht – dafür gab es aber zunächst keine Bestätigung.

Die Entscheidung, wie das nun rechtskräftige Urteil vollstreckt werden soll, obliegt den Angaben zufolge der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht München I hatte die heute 91-Jährige im Juli vor einem Jahr zu acht Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. 

Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass die Seniorin im Jahr zuvor ihre engste, 77 Jahre alte Freundin im Streit um das Aufräumen von Einkäufen unter anderem mit einem Kochtopf geschlagen und tödlich verletzt hatte. Bereits im Verfahren hatten die Verteidiger der Frau den Umgang mit ihrer Mandantin in einer ersten nächtlichen Beschuldigtenvernehmung kritisiert.

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  • Lackl vor einer Stunde / Bewertung:

    Jemand, der so schwere Verbrechen begeht sollte kein Mitgefühl oder Schonung erwarten dürfen.
    Egal welchen Alters, welchen Gebrechens oder welcher Krankheit.

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