Grüne: „Lex Gurlitt“ könnte ungewollte Folgen haben
München – Der Gesetzentwurf von Justizminister Winfried Bausback (CSU) zur Stärkung der rechtmäßigen Erben von NS-Raubkunst könnte nach Einschätzung der Grünen unangenehme Folgen für Bayerns Museen haben.
Der Kulturpolitiker Sepp Dürr prophezeite am Donnerstag im Landtag, dass Bausbacks Gesetz künftig auch zur Grundlage für die Rückgabe von Werken werden könne, die nicht die Nazis gestohlen hätten.
„Der Gesetzentwurf ist auch eine Lösung für Probleme, die man vielleicht gar nicht lösen wollte“, sagte Dürr im Rechtsausschuss. Als Beispiel nannte er einen afrikanischen Schiffsbug im Münchner Völkerkundemuseum, der dem ursprünglichen Eigentümer während der Kolonialzeit geraubt worden sei.
„Da fordert der Enkel seit vielen Jahren die Rückgabe“, sagte Dürr. Bausbacks Gesetzentwurf sieht vor, dass die übliche Verjährungsfrist von 30 Jahren für Rückgabeansprüche nicht gelten soll, wenn die derzeitigen Besitzer „bösgläubig“ handeln – also wissen oder zumindest einen begründeten Verdacht haben, dass das jeweilige Kunstwerk dem rechtmäßigen Eigentümer abgepresst wurde.
Für die rechtmäßigen Erben von NS-Raubkunst bringe der Gesetzentwurf keine Verbesserung, argumentierte Dürr. Sein Argument: Derartige Fälle seien gar nicht bekannt.
Bausback verteidigte sich gegen die Kritik: „Nur destruktive Kritik führt uns auch nicht weiter. Es geht um eine begrenzte Regelung, das räumen wir ein. Aber das Mögliche sollte man schnell tun.“
Zuspruch kam von der SPD: „Ein Schritt in die richtige Richtung, meine ich, ist es schon“, sagte der Ausschussvorsitzende Franz Schindler zu Bausbacks Gesetzentwurf. Dieser wartet derzeit in Berlin auf Beratung.