Gericht weist Klage gegen "Storch Heinar" ab

Die Satirefigur "Storch Heinar" darf sich weiter auf T-Shirts und Taschen tummeln. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage einer Bekleidungsfirma am Mittwoch wie erwartet weitgehend ab.
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Das Foto zeigt das Symbol von «Storch Heinar» auf der Internetseite der Initiative «Endstation rechts», die dort Artikel mit dem Symbol zum Verkauf anbietet.
dpa Das Foto zeigt das Symbol von «Storch Heinar» auf der Internetseite der Initiative «Endstation rechts», die dort Artikel mit dem Symbol zum Verkauf anbietet.

NÜRNBERG - Die Satirefigur "Storch Heinar" darf sich weiter auf T-Shirts und Taschen tummeln. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage einer Bekleidungsfirma am Mittwoch wie erwartet weitgehend ab.

Die Kläger-Firma stellt die in rechtsextremen Kreisen beliebte Kleidermarke «Thor Steinar» her. Das Gericht war der Ansicht, es bestehe keinerlei Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und der Persiflage. Kennzeichen und Waren der brandenburgischen Firma würden weder herabgesetzt noch verunglimpft. Zudem sei das Satireprojekt des Rostocker Abgeordneten Mathias Brodkorb (SPD) von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa

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