Gericht weist Klage gegen "Storch Heinar" ab
NÜRNBERG - Die Satirefigur "Storch Heinar" darf sich weiter auf T-Shirts und Taschen tummeln. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage einer Bekleidungsfirma am Mittwoch wie erwartet weitgehend ab.
Die Kläger-Firma stellt die in rechtsextremen Kreisen beliebte Kleidermarke «Thor Steinar» her. Das Gericht war der Ansicht, es bestehe keinerlei Verwechslungsgefahr zwischen der Marke und der Persiflage. Kennzeichen und Waren der brandenburgischen Firma würden weder herabgesetzt noch verunglimpft. Zudem sei das Satireprojekt des Rostocker Abgeordneten Mathias Brodkorb (SPD) von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa
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