Gericht kippt Corona-Regelung: Fitnessstudios dürfen öffnen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Schließung gekippt. Doch die Regeln bleiben so streng, dass es sich nur für wenige lohnen wird.
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Fitnessstudios dürfen unter strengen Regeln wieder öffnen. (Symbolbild)
Fitnessstudios dürfen unter strengen Regeln wieder öffnen. (Symbolbild) © Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

München - Im Fitnessstudio Gewichte stemmen, neben anderen auf dem Laufband rennen oder an Geräten trainieren - all das war seit 2. November verboten.

Corona: Fitnessstudios mussten schließen

Die mehr als 300 Fitnessstudios in München und Umgebung mussten schließen. So stand's klipp und klar in der aktuellen, achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Im Gegensatz dazu durften Studios, in denen Elektrostimulationstraining (EMS) und Yoga angeboten wird, geöffnet bleiben.

Unter strengen Regeln ab sofort wieder offen

Dies ist eine Benachteiligung, "ohne dass es sachlich gerechtfertigt ist", hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag geurteilt. Die Regel ist außer Kraft gesetzt, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Ein Studioinhaber hatte geklagt.

Somit können die Fitnessstudios in Bayern ab sofort wieder öffnen - theoretisch. Denn die strengen Regeln, die auch für andere Sportstätten gelten, bleiben bestehen.

Maximal eine Familie darf gleichzeitig trainieren

Und diese besagen laut Paragraf 10 der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: "Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt." In anderen Worten: Eine Familie darf ins Studio, eine zweite gleichzeitig aber nicht.

Insbesondere für größere Studios wird sich deshalb im November eine Öffnung kaum lohnen. Birgit Schwarze, Präsidentin des Arbeitgeberverbands deutscher Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV), sagte zur AZ: "Ein One-to-One-Training (Eins-zu-eins) kann man nicht als Studioöffnung bezeichnen. Das ist ein sehr enttäuschendes Urteil."

"Wenn nur 10 am Tag trainieren, lohnt es sich nicht"

Auch bei Fitnessstudiobetreibern und Trainern schlug die anfängliche Freude schnell wieder um. Alexander Doussis, Trainingsleiter bei Fitness First (vier Studios in München), sagte zuerst: "Ich bin sehr positiv überrascht!" Wenig später schränkte er ein: "Wir haben den Betrieb auf null runtergefahren, das Licht ist aus. Wenn nur zehn Leute am Tag trainieren dürften, lohnt es nicht, alles wieder hochzufahren."

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Und so werden die digitalen Countdown-Zähler, die einige Fitnessstudios auf ihren Internetseiten zeigen, wohl auch weiterhin die Tage, Stunden, Minuten und Sekunden anzeigen, bis der "Lockdown light" vorbei ist und dann, so hoffen sie, wieder mehr Kunden in die Studios dürfen.

Corona-Gewinner der Fitnessbranche

Es gibt aber auch Corona-Gewinner in der Fitnessbranche: Dazu gehört das Franchiseunternehmen Bodystreet, das in 60 bis 80 Quadratmeter kleinen Studios EMS-Training anbietet. Geschäftsführer Matthias Lehner zur AZ: "Wir haben mit unseren Mikro-Studios davon profitiert, dass viele große Räume und viele Menschen gemieden haben. Wir haben neue Kunden gewonnen."

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2 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 13.11.2020 16:01 Uhr / Bewertung:

    "Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt."

    Betrifft das auch die Bundesliga, oder ist das kein Mannschaftssport?

  • Heinrich H. am 13.11.2020 08:01 Uhr / Bewertung:

    ....wer hat eigentlich in Deutschland das Sagen, doch bestimmt kein Verwaltungsgericht, das für nichts Verantwortlich zeigt...und auch keine Verantwortung übernehmen wird..???

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