Georgensgmünd: Aufarbeitung lässt noch Fragen offen

Nach dem tödlichen "Reichsbürger"-Einsatz 2016 in Georgensgmünd kommt es nun zu einem weiteren Prozess.
H. Reister |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Tatort in Georgensgmünd.
dpa Der Tatort in Georgensgmünd.

Georgensgmünd - Lückenlose Aufklärung, hartes Durchgreifen, null Toleranz – das hatte Innenminister Joachim Herrmann nach dem SEK-Einsatz-Desaster (ein Toter, vier Verletzte) gegen einen "Reichsbürger" aus Georgensgmünd angekündigt. Die Auswertung von dessen Kommunikationsdaten hatte Hinweise auf Kontakte zu Polizeibeamten geliefert.

"Reichsbürger" Wolfgang P. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt

In drei Wochen steht Walter Müller (55, Name geändert) in Ansbach vor dem Landgericht. Er ist Teil der Elitetruppe, war an dem Einsatz nicht persönlich beteiligt, stand aber in der Adressendatei von "Reichsbürger" Wolfgang P., der bereits wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist. Den anstehenden Prozess hält Rechtsanwalt Reinhard Debernitz für eine Farce und seinen Mandanten als Opfer überzogener Ermittlungen.Unstrittig ist in dem Strafverfahren, dass Müller "Reichsbürger" Wolfgang P. kannte. Debernitz: "Er hat ihn einmal als Zuhörer bei einem Vortrag getroffen. Ein anderes Mal war er in Begleitung seiner Frau bei ihm, um Versicherungsfragen zu besprechen." Die Staatsanwaltschaft verortete die Beziehung des Beamten zu dem "Reichsbürger" im Zuge ihrer Ermittlungen auf einer ganz anderen Ebene: Er, so die damalige Erklärung, habe die Gefährlichkeit seines "Bekannten" durchaus einschätzen können und hätte deshalb seine Kollegen vor dem Einsatz warnen müssen. Strafrechtlich sei dies Beihilfe zum Mord.

Aus "Beihilfe zum Mord" wurde "Beihilfe zum Totschlag"

Der schwere Vorwurf hat sich den Worten von Rechtsanwalt Debernitz zufolge stückweise in Luft aufgelöst. Aus "Beihilfe zum Mord" sei im Verlauf der Ermittlungen, "Beihilfe zum Totschlag" geworden. "Und als auch das nicht belegbar war, wurde fahrlässige Tötung daraus. Übrig geblieben ist jetzt ein Verstoß gegen das Waffengesetz, weil er seine Dienstwaffe nicht in einem Tresor aufbewahrte, sondern im Keller versteckt gelagert hatte. Das ist eine Ordnungswidrigkeit." Für Walter Müller hatten die "Mord"-Ermittlungen unmittelbare dienstliche Konsequenzen: Er wurde bis heute vom Dienst suspendiert. Außerdem flog er aus der Polizeigewerkschaft und verlor dadurch seinen Rechtsschutz.

Lesen Sie mehr News aus Bayern

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.