Gefängnis oder Bewährung? Urteil im Prozess um Zugunglück von Bad Aibling erwartet

Der Fahrdienstleiter vom tragischen Zugunglück von Bad Aibling wird zu einer Haftstrafe verurteilt. Bei dem Unglück starben zwölf Menschen und 90 wurden verletzt.
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Der Fahrdienstleiter Michael P. (M) mit seinen Anwälten Thilo Pfordte (l) und Ulrike Thole im Landgericht Traunstein.
dpa Der Fahrdienstleiter Michael P. (M) mit seinen Anwälten Thilo Pfordte (l) und Ulrike Thole im Landgericht Traunstein.

Traunstein - Am Vormittag verkündet der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Traunstein den Schuldspruch. Der Fahrdienstleiter muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die Verteidigung hatte zuvor noch eine Bewährungsstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.

Vom Handyspiel abgelenkt - der Fahrdienstleiter handelte mehrfach falsch

Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel "Dungeon Hunter5" auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn (DB) verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

Womöglich vom Spielen auf dem Smartphone abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch, wie die fünftägige Beweisaufnahme im Prozess ergab. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Dadurch kam es zum Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke. Bei dem Unglück starben 12 Menschen, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Bekannt wurde in dem Verfahren auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.

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