Gastwirt erschossen - Angeklagte gehen in Revision

Ein Gastwirt wird in Würzburg in seinem Lokal erschossen. Ein Gericht verurteilt mehr als 26 Jahre später ein Vater-Sohn-Duo - doch das will das Urteil nicht akzeptieren.
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Das Gericht verhandelte einen sogenannten Cold Case. (Archivbild)
Das Gericht verhandelte einen sogenannten Cold Case. (Archivbild) © Angelika Resenhoeft/dpa
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Würzburg

Zwei wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte Männer gehen gegen die Entscheidung des Landgerichts Würzburg vor. Die Verteidiger hätten Revision eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Damit muss sich nun voraussichtlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. 

Die Landgerichtskammer hatte in der vergangenen Woche das Vater-Sohn-Duo zu lebenslanger Haft verurteilt - mehr als 26 Jahre nach der Erschießung eines Gastwirts in Würzburg. Aus Sicht der Kammer gibt es keinen Zweifel an der Täterschaft der heute 50 und 67 Jahre alten Männer. Zudem stellte das Gericht für beide die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen. 

Verteidiger wollten Freispruch 

Nach Überzeugung des Gerichts erschoss der staatenlose 50-Jährige am 5. Januar 1999 als damals 23-Jähriger den Gastwirt (55), um einer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Den Auftrag für die Tat soll sein Vater, ein Türke, gegeben haben.

Die Angeklagten hatten sich in dem seit Januar währenden Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Tatwaffe ist bis heute verschwunden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil aus ihrer Sicht die Täterschaft der Männer nicht erwiesen ist und ein überzeugendes Motiv fehlt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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