Gablingen: Beamter scheitert mit Klage gegen Suspendierung

Misshandlungsvorwürfe gegen Beamte des Gefängnisses bei Augsburg beschäftigen weiter die Justiz. Es gibt strafrechtliche Ermittlungen - und auch Verwaltungsrichter waren nun mit dem Fall befasst.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Eingangsbereich der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Gablingen bei Augsburg. Ein Beamter hat gegen seine Suspendierung geklagt. (Archivbild)
Der Eingangsbereich der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Gablingen bei Augsburg. Ein Beamter hat gegen seine Suspendierung geklagt. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

Augsburg

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage eines Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Augsburg-Gablingen gegen seine Suspendierung im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen abgewiesen. 

Das Justizministerium hatte nach Angaben des Gerichts den Mann im Oktober 2024 mit sofortiger Wirkung suspendiert. Der Bescheid wurde damit begründet, dass dem Mann vorgeworfen werde, bei der Ausübung seiner dienstlichen Aufgaben eine Körperverletzung im Amt begangen zu haben. Dagegen hatte der Beamte geklagt.

Anwalt weist Vorwürfe zurück 

Der Anwalt des Mannes, Adam Ahmed, unterstrich in einer vor Gericht vorgetragenen Erklärung, das Dienstverbot enthalte keine hinreichend konkretisierte Tatsachengrundlage. "Es werden Kollektivvorwürfe gegen mehrere Beamte erhoben, ohne im Einzelnen darzulegen, welche konkreten Handlungen mein Mandant selbst vorgenommen haben soll." Das Dienstverbot sei nicht gerechtfertigt. Es verstoße vielmehr gegen verschiedene Rechtsgrundsätze, etwa das der Unschuldsvermutung. Zudem sei der Mann vor dem Erlass der Suspendierung nicht angehört worden, es seien keine alternativen Maßnahmen geprüft worden. 

Sein Mandant habe sich nun aber in der Verhandlung ausführlich zu den Vorwürfen geäußert; er habe sich demnach "regelkonform und zurückhaltend verhalten", sagte Ahmed weiter. "Der Mandant hat sich korrekt verhalten, keine Gewalt ausgeübt, keine Übergriffe begangen und stets deeskalierend gewirkt. Die Einlassung ist widerspruchsfrei, nachvollziehbar und deckt sich mit der Aktenlage", sagte der Anwalt. 
 

Das Verwaltungsgericht wies die Klage dennoch ab. Angesichts des im Raum stehenden strafrechtlichen Vorwurfs und des hohen öffentlichen Interesses an den Vorfällen in der JVA wäre eine ernsthafte Störung des Dienstbetriebs zu befürchten, wenn der Mann während des strafrechtlichen Ermittlungs- und beamtenrechtlichen Disziplinarverfahrens weiter beschäftigt würde, hieß es zur Begründung.

Anwalt: Gehen bis zum Bundesverfassungsgericht 

Gegen die Entscheidung will Ahmed einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stellen. "Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, selbst wenn eine Klärung dem Bundesverfassungsgericht zugeführt werden müsste."

Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt wegen verschiedener Vorwürfe gegen mehr als ein Dutzend Justizbedienstete aus Gablingen, auch gegen die frühere Anstaltsleiterin und ihre Stellvertreterin. Es geht hauptsächlich darum, ob Gefangene in den Sicherheitshafträumen der JVA vom Personal misshandelt wurden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.