Flughafen München lockert Flüssigkeits-Regel beim Handgepäck

Dank moderner CT-Geräte entfällt die 100-Milliliter-Begrenzung am Münchner Flughafen. Was Reisende künftig bei der Sicherheitskontrolle beachten müssen - und was nicht mehr.
dpa |
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Moderne Technik machts möglich: Auch Laptops dürfen am Flughafen München künftig bei der Sicherheitskontrolle im Handgepäck bleiben. (Archivbild)
Moderne Technik machts möglich: Auch Laptops dürfen am Flughafen München künftig bei der Sicherheitskontrolle im Handgepäck bleiben. (Archivbild) © Angelika Warmuth/dpa
München

Am Flughafen München dürfen Reisende künftig Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von bis zu zwei Litern im Handgepäck mitnehmen. Die bisher geltende 100-Milliliter-Regelung wird ab Freitag (18.9.) an sämtlichen Sicherheitskontrollen aufgehoben, wie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mitteilte.

Grund dafür ist die Umstellung auf moderne Computertomographen (CT), die dann bei der Gepäckkontrolle zum Einsatz kommen. Demnach können unter anderem Wasserflaschen oder Laptops im Handgepäck bleiben und müssen nicht mehr bei der Kontrolle ausgepackt werden. "Die moderne Kontrolltechnik ermöglicht mehr Komfort für die Fluggäste, höchste Sicherheitsstandards und schnelle Kontrollen", erklärte der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). 

Mehr Komfort für Reisende zum Oktoberfest

Der Freistaat Bayern investierte dem Verkehrsministerium zufolge rund 45 Millionen Euro für die schrittweise Umrüstung auf CT-Technologie im laufenden Betrieb. Im Mai dieses Jahres war bereits am Flughafen Nürnberg die Flüssigkeitsbeschränkung entfallen.

Bisher galt, dass Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen von maximal 100 Millilitern in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Zip-Beutel transportiert werden mussten. Die Beutel mussten bei der Sicherheitskontrolle auch aus dem Handgepäck genommen werden. Dies fällt nun weg. Pünktlich zum Oktoberfest gibt es laut Verkehrsministerium daher mehr Komfort bei der Fluggast-Kontrolle. 

Flüssigkeitsbehälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern müssen dem Verkehrsministerium zufolge aber weiterhin im aufgegebenen Reisegepäck transportiert werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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