Familienministerin Schreyer fordert "Anwalt für Kinder"

Wenn Mutter und Vater um das gemeinsame Kind streiten, gerät eins oft aus dem Blick: das Kind. Bayerns Familienministerin will das nun ändern - und rennt bei Kinderschützern offene Türen ein.
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Kerstin Schreyer (CSU) ist unterwegs. Foto: Matthias Balk/Archiv
dpa Kerstin Schreyer (CSU) ist unterwegs. Foto: Matthias Balk/Archiv

München (dpa/lby) - Die bayerische Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU) fordert bei Sorgerechtsstreitigkeiten vor Gericht einen "Anwalt für Kinder". "Gerade in schwierigen Lebensphasen geraten Kinder schnell aus dem Blick", sagte sie am Donnerstag im Münchner Presseclub. Kinder bräuchten aber eine spezielle Perspektive und die gerate schnell in Vergessenheit, wenn die Eltern sich streiten.

Bislang ist es Usus, dass in schwierigen Streitfällen ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt wird, um das gestritten wird. Das reicht Schreyer allerdings nicht. Es sei "vielleicht ein bisschen zu wenig, wenn es um die Kinderseele geht", sagte sie. Ein Kind brauche jemanden, der langfristig für seine Interessen einstehe und nicht nur einmal mit ihm spreche und dann im Gerichtssaal neben ihm sitze.

Schreyer hatte die Forderung bereits im Juni erhoben und kündigte nun an, das Thema auch mit ihren Amtskollegen in den anderen Bundesländern und auf Bundesebene diskutieren zu wollen. Sie forderte außerdem Fortbildungen für Familienrichter. "Die Familiensituationen sind heute viel differenzierter geworden", sagte Schreyer. Das liege vor allem daran, dass Väter sich heute ganz anders in die Kindererziehung einbringen. "Die Generation meines Vaters hat tendenziell nicht gewusst, wo die Windeln sind."

Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums gab es 2018 an bayerischen Amtsgerichten 17 324 Verfahren, die die elterliche Sorge betrafen, 2016 waren es noch 19 020. In wie vielen dieser Fälle ein Verfahrensbeistand für die betroffenen Kinder bestellt wurde, wird nach Ministeriumsangaben nicht erfasst.

Beim Kinderschutzbund rennt Schreyer mit ihren Forderungen offene Türen ein. "Wir fordern eine verpflichtende Fortbildung für Familienrichter, die in Kindschaftssachen handeln", sagte Martina Huxoll-von Ahn vom Kinderschutzbund. "Menschen, die über Schicksale von Kindern und Familien entscheiden, müssen sich vorher ausreichend qualifiziert haben."

Das Justizministerium teilt die Forderungen aus dem Familienressort zum Teil: "Das geltende Recht trägt bereits hinreichend Sorge, dass die Interessen des Kindes in einem Verfahren vor Gericht durch einen Verfahrensbeistand vertreten werden", hieß es in einer Stellungnahme. "Es ist aber sinnvoll, die Qualifikation der Verfahrensbeistände gesetzlich zu regeln", betonte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Dies sei im Berliner Koalitionsvertrag von Union und SPD auch so vereinbart worden.

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