Fall vom Königsplatz: Verfassungsgericht prüft Haftbefehl

Augsburg (dpa/lby) - Eineinhalb Monate nach der tödlichen Auseinandersetzung am Augsburger Königsplatz muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Verteidiger Felix Dimpfl, der einen der Mitbeschuldigten des Tötungsfalls vertritt, hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Haftbefehl eingereicht.
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Das Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
dpa Das Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Augsburg (dpa/lby) - Eineinhalb Monate nach der tödlichen Auseinandersetzung am Augsburger Königsplatz muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Verteidiger Felix Dimpfl, der einen der Mitbeschuldigten des Tötungsfalls vertritt, hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Haftbefehl eingereicht. Dies bestätigte ein Sprecher des Gerichts in Karlsruhe. Zuerst hatte die "Augsburger Allgemeine" berichtet, dass Dimpfl die Beschwerde eingelegt hat.

Am 6. Dezember 2019 hatte ein damals 17-Jähriger auf dem Königsplatz einen 49 Jahre alten Familienvater mit einem Schlag getötet. Der 49-Jährige, der Mitglied der Augsburger Berufsfeuerwehr war und an jenem Abend privat unterwegs war, war mit einer siebenköpfigen Gruppe Jugendlicher und jüngerer Erwachsener in Streit geraten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 17-Jährigen Totschlag und seinen sechs Begleitern Beihilfe dazu vor, alle sieben sitzen in Untersuchungshaft. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

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