Fall Penkala: Haftentlassungen nach Masken-Deal
München/Nürnberg - Durchsuchungen, alle Konten beschlagnahmt, Immobilien und Autos gepfändet, U-Haft: Wegen eines undurchsichtigen Millionen-Geschäfts mit Schutzmasken aus chinesischer Produktion mussten zwei Reifenhändler aus Neumarkt einiges einstecken.
Diesem juristischen Muskelspiel der Staatsanwaltschaft setzte aber am Dienstag der Ermittlungsrichter ein Ende. Nach zwei Monaten hinter Gittern kamen die zwei Beschuldigten, darunter ein Parteikollege von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) wieder frei.
Am Haftprüfungstermin im Amtsgericht nahm die ermittelnde Staatsanwältin nicht teil. Sie ersparte sich damit ein eher unangenehmes berufliches Erlebnis. Von ihrem zentralen Vorwurf, der auch der wesentliche Grund dafür war, dass die beiden hinter Gittern landeten, ließ sich der Ermittlungsrichter nicht überzeugen. Neun Millionen Euro Schaden sei entstanden, erklärte die Staatsanwaltschaft wiederholt.
Staatsanwaltschaft nimmt das Ergebnis mit Zähneknirschen hin
Gut möglich ist, dass sich dieser "Schaden" auf Null reduziert. Dabei spielt ein Gutachten eine Rolle, das zum Ermittlungsverfahren gehört, von einem zertifizierten und damit gerichtsgeeigneten Institut angefertigt, aber von der Staatsanwaltschaft als nicht verwendbar angesehen wurde. In dieser Expertise wird den Masken Coronatauglichkeit bescheinigt.
Die Staatsanwaltschaft nahm das Ergebnis des Haftprüfungstermins mit erkennbarem Zähneknirschen hin. "Nach Auffassung des Amtsgerichts", sagte Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, "besteht derzeit kein dringender Tatverdacht mehr, dass die Masken tatsächlich nicht der vereinbarten Prüfnorm entsprachen."
Den weiteren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hätte sich bei dem Termin allerdings der dringende Tatverdacht der Urkundenfälschung erhärtet. Die beiden hatten ihrem Angebot zur Lieferung der Masken eine gefälschte Bestätigung über die Qualität der Masken beigefügt. Zu diesem Zeitpunkt war das Geschäft aber auch ohne die notwendigen Dokumente bereits angelaufen.
"Der Verteidigung wird nach wie vor der Zugang zu wichtigen Beweismitteln verwehrt"
Gewerbsmäßiger Betrug, von dem die Staatsanwaltschaft ausging, kommt unter diesen Umständen nicht in Frage. Übrig blieben lediglich versuchter Betrug und Urkundenfälschung, weit weg von einer langen Haftstrafe für Millionenbetrug. Auch deshalb wurden die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt.
Die Anwälte eines der beiden Beschuldigten teilten am Dienstag der AZ unter anderem mit: "Der Verteidigung wird nach wie vor der Zugang zu wichtigen Beweismitteln verwehrt und das Verfahren nicht mit der gebotenen Beschleunigung geführt. So hat die Verteidigung vor dem Haftprüfungstermin keine ergänzende Akteneinsicht erhalten. Ein seitens der Verteidigung vorgelegtes Gutachten wurde offensichtlich grundlos von der Staatsanwaltschaft angezweifelt. Es war deshalb überfällig, unseren Mandanten aus der Haft zu entlassen."
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