Ex-OB von Ingolstadt muss sich Korruptionsverfahren stellen

Bürgermeister entscheiden oft über lukrative Immobiliengeschäfte mit. Kann es sein, dass die Rathauschefs dann manchmal ihr persönliches Wohl über das der Stadt stellen? In Regensburg steht deswegen ein aktueller OB vor Gericht, in Ingolstadt nun ein ehemaliger.
dpa |
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Ingolstadt (dpa/lby) - Der frühere Oberbürgermeister von Ingolstadt, Alfred Lehmann, muss sich ab Donnerstag in einem Korruptionsverfahren vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 68 Jahre alten CSU-Politiker Bestechlichkeit und Untreue vor. Es geht darum, dass Lehmann als Rathauschef bei Immobiliengeschäften die Stadt geschädigt haben soll, um dadurch private Vorteile einstreichen zu können.

Wie das Landgericht Ingolstadt mitteilte, plant die Strafkammer mit insgesamt 16 Verhandlungstagen. Das Urteil könnte demnach am 10. Mai fallen. Lehmann weist die Vorwürfe nach Angaben seines Verteidigers zurück. Der Anwalt hatte im Vorfeld des Verfahrens erklärt, der Ex-Politiker wolle seine Unschuld beweisen.

Laut Staatsanwaltschaft geht es um den Verkauf einer Immobilie im Bereich einer früheren Kaserne sowie um den Verkauf von Flächen eines ehemaligen Krankenhauses. In beiden Fällen soll Lehmann als Vorsitzender der Aufsichtsgremien gegen seine Dienstpflichten verstoßen haben. Im Gegenzug habe Lehmann von den Geschäftspartnern vergünstigte Wohnungen erhalten. Der OB soll dadurch privat wirtschaftliche Vorteile in sechsstelliger Höhe, also mindestens 100 000 Euro, gehabt haben. Neben Lehmann müssen sich auch zwei Mitarbeiter von den beiden Unternehmen, die an den Immobilienverkäufen beteiligt waren, vor Gericht verantworten.

Lehmann war von 2002 bis 2014 OB von Ingolstadt. In dem Prozess geht es um Fälle aus den Jahren 2010 bis 2013. Knapp 50 Zeugen sollen in dem Verfahren aussagen. Ein Sachverständiger soll zudem ein Gutachten über den Wert der Immobilien vorstellen, um die es geht.

Wegen ähnlicher Vorwürfe steht derzeit in Regensburg der aktuelle, aber suspendierte OB Joachim Wolbergs (SPD) vor Gericht. Er muss sich wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Es geht um die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes an ein Unternehmen Spenden an die Sozialdemokraten eine Rolle spielten.

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