EU-Gerichtshof urteilt über Wildfleischprodukte
München - Das bayerische Verbraucherschutzministerium hatte im Januar 2006 nach Kontrollen einen Rückruf für verdorbenes Wildfleisch der Firma Berger Wild GmbH (Passau) bekanntgegeben, weil das Fleisch ungenießbar sei. Dabei ging es um Hirsch-, Wildschwein-, Fasanen- und Hasenfleisch.
Der Inhaber der Firma verklagte daraufhin den Freistaat Bayern, weil die Pressemitteilung seinem Unternehmen großen Schaden zugefügt habe.
Er argumentierte, dass eine Warnung der Öffentlichkeit nach EU-Recht nur bei einer tatsächlichen Gesundheitsgefahr gerechtfertigt sei, nicht aber, wenn das Produkt nicht mehr genießbar sei.
Das Landgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen (Rechtssache C-636/11).
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