Entwarnung nach Alarm in Geflügelbetrieb

Der bei Gänsen in einem Geflügelbetrieb in Roding gefundene Erreger ist eine deutlich weniger gefährliche Variante des Influenza-Erregers. Die Gesundheit der Bevölkerung sei "nicht gefährdet", heißt es.  
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Der bei Gänsen in einem Geflügelbetrieb in Roding gefundene Erreger ist eine deutlich weniger gefährliche Variante des Influenza-Erregers. Die Gesundheit der Bevölkerung sei "nicht gefährdet", heißt es.

Roding - Nach dem Alarm auf einem Geflügelbetrieb im oberpfälzischen Roding hat das Landratsamt Cham weitestgehend Entwarnung gegeben.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt. Die Bekämpfungsmaßnahmen sollen die Ausbreitung des Erregers in andere Tierbestände verhindern.

Das zuständige Gesundheitsamt  betont, "dass die Gesundheit der Bevölkerung durch die Geflügelpest generell nicht gefährdet ist" - das gelte  auch für den Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern, heißt es auf der Homepage des Landratsamtes.

Laboruntersuchungen hätten gezeigt, dass es sich bei dem festgestellten Erreger um eine niedrigpathogene - also nicht krank machende - Variante von H5N2 handele, teilte das Landratsamt am Montag mit.

Weil aber auch bei dieser Variante der Vogelgrippe die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel ansteckenden Krankheit bestehe, wurde die Tötung der rund 12 900 betroffenen Tiere nicht gestoppt.

Bei einer routinemäßigen Kontrolle auf dem Geflügelbetrieb hatte sich der Verdacht auf eine Geflügelpest oder eine Vogelgrippe ergeben.

Am Sonntagmorgen war ein Sperrbereich eingerichtet und mit der Tötung Legehennen, Enten, Gänsen und Puten begonnen worden.

Es werde nur ein kleines Sperrgebiet im Umkreis von einem Kilometer um das Anwesen eingerichtet.

Hotline eingerichtet

Das Landratsamt Cham hat ein Bürgertelefon zu gesundheitlichen Fragen eingerichtet. Es ist während der üblichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 09971/78-450 erreichbar.

Auch die Geflügelhalter in nicht betroffenen Gebieten können durch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ihren Beitrag gegen die Ausbreitung der Seuche leisten.

Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. In allen Verdachtsfällen ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren: "Das Landratsamt Cham bittet alle Anwohner und die Medien dringendst, den Bereich des betroffenen Betriebs zu meiden, um die Bekämpfungsmaßnahmen nicht zu behindern."

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