Cham: Knapp 13.000 Tiere müssen getötet werden

Rund 13 000 Tiere sind in einem Geflügelhof in der Oberpfalz bereits an Ort und Stelle geschlachtet worden. Das Gelände ist hermetisch abgeriegelt.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Auf diesem Betrieb bei Roding besteht der Vogelgrippe-Verdacht.
Alexander Laube, AZ 3 Auf diesem Betrieb bei Roding besteht der Vogelgrippe-Verdacht.
Männer in Schutzanzügen treiben eine Herde Gänse vor sich her. Der komplette Bestand des Betriebes muss gekeult werden.
Alexander Laube, AZ 3 Männer in Schutzanzügen treiben eine Herde Gänse vor sich her. Der komplette Bestand des Betriebes muss gekeult werden.
Männer in Schutzanzügen arbeiten am Sonntag auf dem Geflügel-Betrieb.
Alexander Laube, AZ 3 Männer in Schutzanzügen arbeiten am Sonntag auf dem Geflügel-Betrieb.

Rund 13 000 Tiere sind in einem Geflügelhof in der Oberpfalz an Ort und Stelle geschlachtet worden. Das Gelände ist hermetisch abgeriegelt. 

Roding/Cham - Ein langes Absperrband umgibt das Gelände, Männer mit Schutzanzügen treiben Gänse vor sich her, ein Großaufgebot an Polizei und Feuerwehr ist im Einsatz: In einem Geflügelhof in der oberpfälzischen Kleinstadt Roding (Landkreis Cham) herrscht am Wochenende Ausnahmezustand. Der Grund: Tiere in dem Betrieb haben sich möglicherweise mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert.

Am frühen Sonntagmorgen hat eine Fachfirma bereits damit begonnen, 12 900 Tiere zu keulen – eine Vorsichtsmaßnahme wie ein Sprecher des Landratsamts Cham erklärt. Wie die „Mittelbayerische Zeitung“ berichtet, soll sich die Keulung noch bis heute hinziehen. Die Tierkadaver werden laut Landratsamts-Sprecher nach Niederbayern gebracht, zu Tiermehl und -fett verarbeitet und anschließend verbrannt.

Bei den getöteten Tieren handelt es sich um Legehennen, Enten, Gänse und Puten. Den Hof in der Oberpfalz dürfen zunächst nur besonders geschützte Fachleute betreten, ein weiterreichendes Sperrgebiet wurde gestern nicht eingerichtet.

Der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern ist unbedenklich

Der Verdacht auf Geflügelpest hatte sich bei einer Routinekontrolle ergeben. Gefahr für Menschen besteht nach ersten Erkenntnissen nicht. Unklar war zunächst noch, welcher Typ von Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – vorliegt. Die endgültigen Untersuchungsergebnisse seien frühestens heute zu erwarten, sagte der Sprecher. Der Gesundheitsbehörde Cham zufolge ist die Bevölkerung durch die Geflügelpest „generell nicht gefährdet“.

Das gelte auch für den Verzehr von Geflügel und Eiern. Laborergebnisse einer Routinekontrolle hatten nach Angaben des Sprechers erste Hinweise auf eine Infektion der Tiere mit dem Erreger geliefert. Weitere Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, bestätigten zunächst einen Verdacht.

Den Hof dürfen seit Freitag zunächst nur besonders geschützte Fachleute betreten. Tiere oder tierische Produkte wurden dort isoliert, da der Erreger dem Landratsamt zufolge leicht auf Tiere übertragbar ist. Wie der Rodinger Bürgermeister Franz Reichold sagte, sei es für das betroffene Unternehmen eine Katastrophe: „Die Familie ist mit den Nerven am Ende.“ Seit Jahren holen sich viele Rodinger ihre Weihnachtsgans oder ihre Ente zum Fest von dem Familienbetrieb.

Bei einem Verdacht muss der komplette Bestand gekeult werden

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, Erregerfunde müssen Behörden also gemeldet werden. Laut Geflügelpestverordnung muss der gesamte Bestand eines Betriebs schon bei einem Verdacht auf die Virusinfektion gekeult werden. Das Vogelgrippe-Virus kommt ursprünglich aus Asien, ist aber seit Langem auch in Europa bekannt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.