Entwaldungsregeln: Rainer fordert "Null-Risiko-Variante"

Ab Ende Dezember soll die EU-Entwaldungsverordnung eigentlich gelten. Für Deutschland fordert der zuständige Landwirtschaftsminister eine neue Einstufung. Und nicht nur das.
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Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Baumbestände in der EU und darüber hinaus für die Produktion von Lebensmitteln gerodet werden. Für Deutschland wünscht sich der zuständige Agrarminister Rainer aber einen ganz speziellen Status.
Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Baumbestände in der EU und darüber hinaus für die Produktion von Lebensmitteln gerodet werden. Für Deutschland wünscht sich der zuständige Agrarminister Rainer aber einen ganz speziellen Status. © Peter Kneffel/dpa
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Ruhpolding

Bei der umstrittenen EU-Entwaldungsverordnung fordert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer für Deutschland eine Einstufung als "Null-Risiko-Variante" ohne jegliche Gefahren für den Baumbestand. "Wir haben kein Risiko der Entwaldung, weil unser deutsches Waldgesetz dagegen spricht", sagte der CSU-Politiker am Rande eines Termins in Ruhpolding in den Chiemgauer Alpen. Er stimme sich diesbezüglich eng "mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament" und mit den zuständigen EU-Kommissaren ab, um hier zu einer neuen Lösung zu kommen.

Rainer setzt auf Verschiebung der Verordnung um ein Jahr

"Ich werde versuchen, dass wir die Null-Risiko-Strategie erhalten", betonte Rainer. Ob das jedoch noch in diesem Jahr erfolge, konnte er nicht sagen. "Ich plädiere aufgrund der fortgeschrittenen Zeit mittlerweile für eine Verschiebung um ein weiteres Jahr, dass wir hier auch eine rechtssichere, praktikable EU-Entwaldungsverordnung haben."

Eigentlich soll Verordnung ab Ende Dezember gelten

Ab dem 30. Dezember 2025 soll die EU-Entwaldungsverordnung eigentlich gelten. Ihr Ziel ist es, die Entwaldung innerhalb der EU und auch darüber hinaus wirksam zu bekämpfen. Dies soll durch entwaldungsfreie Lieferketten sichergestellt werden. Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl dürfen dann laut der Verordnung nur noch in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Konkret müssen Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen rechnen.

Bereits Rainers Amtsvorgänger Cem Özdemir (Grüne) hatte sich für eine Verschiebung der Verordnung eingesetzt. Er hatte aber erklärt, Deutschland müsse als Land mit niedrigem Risiko für eine Entwaldung eingestuft werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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