Eilantrag gegen bayerische Corona-Beschränkungen gescheitert

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat einen weiteren Eilantrag gegen die bayerischen Corona-Maßnahmen abgewiesen. Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, hätten zwar nachvollziehbar dargelegt, dass die Ausgangsbeschränkungen ihre grundrechtlich geschützten Freiheiten verkürzten, entschieden die Karlsruher Richter. Angesichts der begrenzten Geltungsdauer sei es aber "nicht unzumutbar, die hier geltend gemachten schwerwiegenden Interessen einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen". Der Beschluss von Donnerstag wurde am Karfreitag veröffentlicht. (Az. 1 BvR 802/20)
Mit einer ähnlichen Begründung hatten die Verfassungsrichter am Dienstag schon einen anderen Eilantrag gegen die bayerischen Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Die Kläger jetzt hatten vor allem auf die Härten für Alleinlebende abgestellt. Das Verbot, mit einem anderen Menschen spazieren zu gehen, sei nach mehr als zwei Wochen unzumutbar. Anders als in anderen Bundesländern ist in Bayern Bewegung an der frischen Luft nur allein oder mit Personen erlaubt, die mit im selben Hausstand leben.