Diskussion um Bürgerbegehren in Bayern: Kompromiss zeichnet sich ab

Der Runde Tisch rund um die Reform von Bürgerbegehren in Bayern nimmt ein Ende. Am 29. Juli will sich das Kabinett mit dem Abschlussbericht befassen. Dann wird klar, worauf man sich geeinigt hat.
von  Ralf Müller
Die Urne mit den Stimmzetteln zu einem Bürgerentscheid wird geleert.
Die Urne mit den Stimmzetteln zu einem Bürgerentscheid wird geleert. © dpa

Zur Weiterentwicklung der Direkten Demokratie auf kommunaler Ebene in Bayern hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor einem Jahr einen „Runden Tisch“ einberufen und den ehemaligen Regierungschef Günther Beckstein (CSU) zu dessen Leiter berufen. Am Freitag schloss das Gremium mit der sechsten und letzten Gesprächsrunde seine Arbeit ab.

Was genau in dem Abschlussbericht steht, mit dem sich das Kabinett am 29. Juli befassen will, ist aber noch unklar. Oppositionsfraktionen und Verbände hielten sich jedoch zugute, einen von einigen beabsichtigten Kahlschlag bei den Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid unter der Flagge der Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung verhindert zu haben.

Krankenhausplanung nicht mehr für direkte Demokratie zugänglich

Grüne, SPD und zahlreiche an dem „Runden Tisch“ beteiligten Verbände waren in die einjährige Diskussion laut Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze mit dem Vorsatz „Bürokratieabbau ja, Demokratieabbau nein“ gegangen. Tatsächlich kamen sich die verschiedenen Seiten näher, wie Beckstein am Freitag in München berichtete.

In einigen Details haben sich alle Seiten des „Runden Tisches“ über Änderungen verständigen können. So kann sich auch „Mehr Demokratie“-Bundesvorstand Roman Baumann vorstellen, die Krankenhausplanung der direkten Demokratie nicht mehr zugänglich zu machen. Es habe wenig Sinn, Bürgerentscheide zur Krankenhausplanung zuzulassen, die später wegen bundesrechtlicher Vorgaben nicht beachtet werden, erläuterte Beckstein. Bemerkenswert: Die Freien Wähler, vertreten durch ihren Fraktionschef Florian Streibl, sehen das anders.

Unterschriften nicht mehr auf Vorrat sammeln

Eine Reform der Direkte-Demokratie-Gesetzgebung wird wohl auch dazu führen, dass Unterschriften für ein Bürgerbegehren nicht mehr „auf Vorrat“ über Jahre hinweg gesammelt werden können, sondern im Rahmen einer Frist von sechs bis zwölf Monaten.

Das seit 30 Jahren geltende Bürgerbegehrensrecht des Freistaats müsse „gewissermaßen durchgelüftet“ werden, sagte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU). Der Staatsregierung gehe es nicht darum, „Bürgerbegehren rauszudrängen“, sondern Verfahren zu beschleunigen und schneller Rechtssicherheit zu schaffen.

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