Diesel-Urteil: VW muss für alten Golf den Neupreis erstatten

Ein vom Diesel-Skandal betroffener Golf-Besitzer aus Bayern hat vor dem Landgericht Augsburg gegen VW geklagt und bekommt nun den kompletten Kaufpreis zurück.
von  Julia Sextl
Autobesitzer Wolfgang V.
Autobesitzer Wolfgang V. © privat

Ein vom Diesel-Skandal betroffener Golf-Besitzer aus Bayern hat vor dem Landgericht Augsburg gegen VW geklagt und bekommt nun den kompletten Kaufpreis zurück.

Augsburg - Achtung, Diesel-Fahrer: Dieses Urteil könnte in die Geschichte eingehen. Ein vom Diesel-Skandal betroffener Golf-Besitzer hat vor dem Landgericht Augsburg gegen VW geklagt, weil er seinen Wagen mit Betrugssoftware zurückgeben wollte.

Der Richter urteilte zugunsten des Autofahrers: "Erstmals erhält der Kläger den vollen Kaufpreis samt Zinsen zurück", sagt der Münchner Rechtsanwalt Markus Klamert. Seine Kanzlei hat die Forderung ihres Mandanten durchgesetzt.

Golf-Besitzer: Urteil ist gigantisch

"Ich habe den Golf Mitte 2012 für knapp 30.000 Euro gekauft", sagt der Besitzer Wolfgang V., 56. "Dieses Urteil ist einfach gigantisch.“ Den Wagen muss er zwar abgeben, um den Kaufpreis zurückzubekommen. Aber, und das ist das Besondere, er muss keinerlei Nutzungsgebühren für die letzten sechs Jahre zahlen, weder für gefahrene Kilometer noch für den Gebrauch. Der Grund: "Das Gericht geht davon aus, dass ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG vorliegt, da eine Manipulationssoftware eingebaut wurde, die zur Manipulation von Abgasgrenzwerten führt“, sagt Klamert.


Der Besitzer will den sechs Jahre alten Golf zurückgeben. Foto: Privat

Der VW-Konzern habe damit Umsatzzahlen verbessern und, durch Täuschung der Kunden, mehr Gewinn erzielen wollen. "Das Gericht war der Meinung, ein Nutzungsersatz würde dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung widersprechen."

Für V., Werbekaufmann bei einem Versicherungskonzern, ein "Schritt in die richtige Richtung". "Ende 2015 / Anfang 2016 haben die Kunden noch auf Granit gebissen, wenn sie entschädigt werden wollten.“ Langsam würden die Richter mutiger, sagt auch Rechtsanwalt Klamert.

Wie die Geschichte ausgehen wird, ist dennoch ungewiss

Dabei musste V. durchaus kämpfen um sein Recht: Weil sein Auto mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet ist, erfüllt dieser nicht die Voraussetzungen der Euro-5-Norm. Mitte 2016 habe er erstmals Kontakt zu seinem Autohändler aufgenommen und gefordert, dass dieser den Mangel anerkennt und behebt.

"Zunächst sah auch alles ganz gut aus", so V.. Aber dann habe VW begonnen, sich zu sträuben. "Das war eine regelrechte Hinhalte- und Zermürbetaktik. Du kriegst keine Antworten, musst ständig nachhaken – und dann kommen Angebote mit Tausend Zahlen und Fakten, die kein Mensch versteht." Dabei ist der 56-Jährige treuer Kunde. Seit fast 40 Jahren schon fahre er "Autos aus diesem Konzern".

Wie die Geschichte von Wolfgang V. am Ende ausgehen wird, ist dennoch ungewiss: Denn VW wird wohl in die nächste Instanz gehen, teilt die klageführende Kanzlei KMP3G mit. Klamert: "Oft ist es so, dass VW in der ersten Instanz verliert – und in der zweiten Instanz bieten sie dann einen Vergleich an.“ Einen so guten, dass Kläger ihn in der Regel nicht ablehnen wollten - meist zum Preis einer Stillschweigevereinbarung. So könne der Konzern weiterhin betonen, dass Urteile in der Regel nicht zu seinen Ungunsten ausfielen.

Der aktuelle Richterspruch kommt für manche Autofahrer zwar etwas zu spät, weil das Problem mit den EA-189-Motoren Ende des Jahres verjährt. Für die von der zweiten Abgas-Skandal-Welle Betroffenen könne es aber durchaus richtungsweisend sein, so Klamert.

Autobesitzer Wolfgang V.
Autobesitzer Wolfgang V. © privat

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