Der Fischotter ist weiter ein Fall für die Justiz
Der Streit um die Tötung streng geschützter Fischotter in Ausnahmefällen geht nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) weiter. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Beschwerde gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth eingereicht, wie ein VGH-Sprecher bestätigte.
Im Februar hatte die Regierung von Oberfranken eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach in Ausnahmefällen die Tötung streng geschützter Fischotter in drei Landkreisen erlaubt wird. Es muss jedoch zuvor ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.
Dagegen war die DUH vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth per Eil-Antrag vorgegangen - und war vorerst gescheitert. Nun bringt die Organisation den Fall vor den Verwaltungsgerichtshof. "Die Allgemeinverfügung stützt sich auf unzureichende Datengrundlagen zur Verbreitung des Fischotters in Bayern und fehlerhafte Schätzungen zum Bestand. Es fehlt zudem jegliche Prüfung, ob die Tötung von Fischottern überhaupt hilfreich ist oder nicht sogar gefährlich für eine Wiederausbreitung des Fischotters in Deutschland", teilte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit.
Aiwanger: Otter vernichtet auch Flussperlmuschel und Huchen
Der Fischotter erhitzt schon seit Jahren die Gemüter: Die Teichwirtschaft leidet unter Schäden an ihren Beständen. Die Staatsregierung reagierte mit der Möglichkeit, wenige Tiere entnehmen zu lassen.
Der für die Jagd verantwortliche Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) betonte nach Angaben seines Ministeriums, dass der Fischotter auch seltene Arten und Biotope gefährde. "Teiche werden wegen der Otterschäden an Fischen stillgelegt und gehen damit auch als Biotope für Amphibien verloren." Der stark gefährdete Huchen oder auch Flussperlmuscheln würden vom Otter vernichtet. Es brauche einen Ausgleich zwischen den Arten, nicht einen einseitigen Schutz einer Art zu Lasten der Artenvielfalt und des Ökosystems.
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