"Das Gegenteil von Arbeitnehmerfreundlichkeit": Scharfe Kritik aus Bayern an Klingbeil-Plänen

Der Bundesfinanzminister will den Rabattfreibetrag für Arbeitnehmer streichen. Was das bedeutet und warum Verbände aus Bayern strikt dagegen sind.
Lisa Albrecht |
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Vergünstigste Produkte vom eigenen Arbeitgeber – dazu plant Bundesfinanzminister Lars Klingbeil jetzt eine Neuerung, die viel Kritik auslöst.
Vergünstigste Produkte vom eigenen Arbeitgeber – dazu plant Bundesfinanzminister Lars Klingbeil jetzt eine Neuerung, die viel Kritik auslöst. © IMAGO/VORONA

Es ist keine immense Summe, und doch würden die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), den Rabattfreibetrag für Arbeitnehmer zu streichen, sich bei vielen Menschen deutlich im Geldbeutel bemerkbar machen.


Bislang beträgt dieser Rabatt 1080 Euro im Jahr. Er bezieht sich auf sogenannte Sachbezüge, also Waren oder Dienstleistungen. Konkret geht es um Paragraf 8 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes. Dieser ermöglicht einen steuerlichen Freibetrag für Rabatte von 1080 Euro im Jahr auf Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder anbietet. So können Supermarktmitarbeiter zum Beispiel rabattiert einkaufen, Mitarbeiter von Autoherstellern rabattierte Autos bekommen.

Auch Autokäufe sind vom steuerlichen Freibetrag für Rabatte erfasst.
Auch Autokäufe sind vom steuerlichen Freibetrag für Rabatte erfasst. © IMAGO/Zoonar.com/Ivan Traimak

Klingbeils Pläne stoßen auf heftige Kritik. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) bezeichnet die Summe von 240 Millionen Euro, die eingespart würde, sollte sich Klingbeil durchsetzen, als lächerlich.

"Der Rabattfreibetrag ist für die Kassiererin im Supermarkt, den Mechaniker im Autohaus und die Servicekraft im Wirtshaus ein spürbarer Teil des Einkommens", so der VEBWK-Vorsitzende Franz Bergmüller. Auch auf die Höhe des vielleicht bald abgeschafften Freibetrags ging er ein: "Die 1080 Euro stammen aus dem Jahr 1990 und wurden seither nie angepasst."

"Greift den kleinen Leuten in die Tasche"

Und weiter: "Statt den Freibetrag endlich an die Inflation anzupassen, will ihn die Bundesregierung komplett streichen. Das ist das Gegenteil von Arbeitnehmerfreundlichkeit. Ausgerechnet eine Partei, die sich sozialdemokratisch nennt, greift den kleinen Leuten in die Tasche. Wer glaubt, das könne ohne politische Konsequenzen bleiben, der irrt." Für Bergmüller sind Klingbeils Pläne "versteckte Gehaltskürzungen". Wer das wolle, habe den "Bezug zur arbeitenden Bevölkerung verloren".

Für Servicekräfte im Wirtshaus sei der Freibetrag "ein spürbarer Teil des Einkommens“, so Franz Bergmüller.
Für Servicekräfte im Wirtshaus sei der Freibetrag "ein spürbarer Teil des Einkommens“, so Franz Bergmüller. © IMAGO/Kzenon

Auch bei City Partner, dem Verband der Innenstadt-Händler, ist man erbost. Die Vereinigung lehne die Pläne des Ministers ab, "weil der jährliche Rabattfreibetrag von 1080 Euro ein wichtiger und unbürokratischer Mitarbeiterbenefit ist", gab Geschäftsführer Wolfgang Fischer auf AZ-Anfrage an.

Übt ebenfalls Kritik: Wolfgang Fischer von City Partner München.
Übt ebenfalls Kritik: Wolfgang Fischer von City Partner München. © IMAGO/B. Lindenthaler

"Gerade für Innenstadtunternehmen verschiedener Branchen trägt er dazu bei, Mitarbeitende zu binden, die Attraktivität der Arbeitsplätze zu erhöhen und den lokalen Konsum zu stärken." Fischer wies auch auf mögliche Folgen hin: "Eine Abschaffung würde die Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung und -bindung zusätzlich belasten, ohne dass dem ein erkennbarer wirtschaftlicher Mehrwert gegenübersteht."

Passanten in Münchner Innenstadt beim Einkaufsbummel.
Passanten in Münchner Innenstadt beim Einkaufsbummel. © IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Zudem werde mit einer Abschaffung des Freibetrag keinesfalls, wie vom Ministerium angeführt, Bürokratie abgebaut. Wesentliche Arbeitsschritte blieben weiter bestehen, allein die Fortschreibung des Freibetrags auf dem Lohnkonto würde entfallen – und Fischer zufolge drei Minuten Zeit pro Fall einsparen. Fischer forderte nicht nur den Erhalt, sondern eine Erhöhung des Freibetrags.

Dehoga: Fatales Signal

Vom Deutschen Hotel- und Gastronomieverband Dehoga heißt es auf AZ-Anfrage, die Abschaffung des Rabattfreibetrags wäre ein "völlig falsches Signal". "Mitarbeiterrabatte sind ein bewährter Benefit – auch im Gastgewerbe und Tourismus", so eine Sprecherin.

Weiter heißt es vom Dehoga-Bundesverband, die geplante Streichung würde Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen schaden und stehe im krassen Widerspruch zum Ziel, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Der Verband gibt zu bedenken: "Fällt der Freibetrag, sinkt die Kaufkraft der Beschäftigten. Wer weniger Geld im Portemonnaie hat, kann weniger konsumieren – Gift für die Binnennachfrage und ein weiterer Dämpfer für das besonders konjunktursensible Gastgewerbe."

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