CSU will generelle Strafunmündigkeit von Kindern überprüfen

Die CSU im Bundestag tritt dafür ein, die generelle Strafunmündigkeit von Kindern zu überprüfen. "Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein - nicht eine starre Altersgrenze", zitiert die "Welt am Sonntag" aus einem Beschlusspapier der CSU-Landesgruppe.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Berlin/München - Die CSU im Bundestag tritt dafür ein, die generelle Strafunmündigkeit von Kindern zu überprüfen. "Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein - nicht eine starre Altersgrenze", zitiert die "Welt am Sonntag" aus einem Beschlusspapier der CSU-Landesgruppe. In dem Entwurf, der auch dem Bayerischen Rundfunk und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es weiter: "Deshalb wollen wir die Aufhebung der Altersgrenze für schwere Verbrechen prüfen." Bisher sind unter 14-Jährige generell strafunmündig. Die Vorlage soll auf der am Montag beginnenden Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im oberbayerischen Kloster Seeon verabschiedet werden.

Das Papier enthält auch weitreichende Maßnahmen gegen Beleidigung im Internet. "Um unser Strafrecht digitalfest zu machen, sollen die Beleidigungsdelikte grundlegend umgestaltet und besonders strafwürdige Begehungsweisen deutlich härter bestraft werden", heißt es darin. Auch der Einschüchterung von Amtsträgern, namentlich Polizisten, will die Partei entgegenwirken. "Deshalb wollen wir einen neuen Straftatbestand einführen, der die Einschüchterung von Amtsträgern und ihren Familien unter Freiheitsstrafe stellt."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.