CSU-Fraktionschef: Bleibt bei Verbot der Leihmutterschaft

Jens Spahn ist Vater geworden, mit Hilfe einer Leihmutter in den USA. Hierzulande ist Leihmutterschaft verboten, die CDU ist gegen eine Legalisierung. Die CSU gratuliert, ist aber in der Sache klar.
dpa |
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CSU-Fraktionschef Holetschek gratuliert Jens Spahn - ist aber in der Sache klar. (Archivbild)
CSU-Fraktionschef Holetschek gratuliert Jens Spahn - ist aber in der Sache klar. (Archivbild) © Malin Wunderlich/dpa
München

Die CSU will am Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland auf gar keinen Fall rütteln. "Die CSU hält am Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland fest. Es geht um die Glaubwürdigkeit unserer Politik und das Werteverständnis der CSU", sagte der bayerische CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München, nachdem Unions-Bundestagsfraktionschef Jens Spahn (CDU) und dessen Ehemann die Geburt eines Babys mit Hilfe einer Leihmutter in den USA bekanntgegeben hatten.

"Ich respektiere eine private Entscheidung und gratuliere Jens Spahn und Daniel Funke zur Geburt ihres Sohnes Georg", sagte Holetschek, fügte allerdings hinzu: "Aber politisch bleibt unsere Linie klar: Was in Deutschland verboten ist, bleibt verboten - und daran werden wir nicht rütteln."

Spahn und sein Ehemann hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte das Baby zur Welt. Dies hat eine kontroverse Debatte auch in der CDU ausgelöst, weil Leihmutterschaft in Deutschland nicht zulässig ist und die CDU klar gegen eine Legalisierung ist.

Die Vorsitzende der Frauen-Union in Bayern und bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte dem Radiosender Antenne Bayern: "Die Leihmutterschaft ist eine der komplexesten ethischen Fragen unserer Zeit. Aus meiner Sicht gibt es an der aktuellen Rechtslage nichts zu rütteln." Leihmutterschaft sei in Deutschland verboten. Sie sehe an der rechtlichen Situation keinen Änderungsbedarf.

Scharf betonte: "Für mich steht an erster Stelle der Schutz der Frauen vor Ausbeutung und das Kindeswohl. Die Menschenwürde darf nicht gefährdet und soziale Notsituationen ausgenutzt werden." Und sie mahnte: "Finanzielle Möglichkeiten dürfen nicht über moralische Grundsätze gestellt werden."

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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