Cousin erstochen – sechs Jahre Gefängnis

Ein 20-Jähriger, der seinen jüngeren Cousin an Weihnachten erstochen hatte, muss für sechs Jahre ins Gefängnis.
dpa |
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Ein junger Mann ersticht seinen Cousin – das Opfer 15 Jahre alt. An Weihnachten 2012 eskalierte ein Streit unter Verwandten in Franken. Das Klappmesser hatte der Täter an Heiligabend von seinen Eltern bekommen. „Ein Geschenk mit fatalen Folgen“, sagte der Richter. Nürnberg

Nürnberg - Für den tödlichen Messerstich ins Herz seines 15-jährigen Cousins ist ein junger Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sah es als erwiesen an, dass der 20-Jährige den Jugendlichen an Weihnachten 2012 umbrachte.

Die Richter schickten ihn am Freitag nach dem Jugendstrafrecht wegen Totschlags ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, der Täter in Kauf genommen, dass sein 15-jähriger Verwandter stirbt.  „Für eine Drohung hätte es auch genügt, das Messer nach oben zu halten“, erläuterte der Vorsitzende.

Der junge Mann hatte das Klappmesser an Heiligabend von seinen Eltern geschenkt bekommen. Am Abend des ersten Weihnachtstages kam es im Elternhaus des Angeklagten in Weisendorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt) zum Streit. Als der 15-Jährige seinen Verwandten von hinten ansprang, nahm der Täter das Messer. Er rammte seinem Cousin das Messer in die Brust und durch das Herz. „Ein Geschenk mit fatalen Folgen“, sagte der Richter.

Der 20-Jährige nahm das Urteil äußerlich regungslos auf. Im Prozess hatte er den Vorfall als tragischen Unfall bezeichnet und beteuert, er habe seinen Cousin nicht umbringen wollen. Der 15-Jährige sei vielmehr während der Auseinandersetzung in das Messer gefallen. Das Gericht folgte jedoch der Darstellung der Staatsanwaltschaft, wonach der junge Mann absichtlich handelte.

Nach Aussage eines Tatzeugen – ein Freund des Verurteilten – hatte der 20-Jährige „So, jetzt stirbst du“ gerufen, ehe er zustach.

 

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