Bundesgerichtshof urteilt zu Urheberrecht für Designmöbel

Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Donnerstag (8.45 Uhr) eine Entscheidung im Urheberrechtsstreit um das Möbelsystem "USM Haller" verkünden. Die Regale und Sideboards zeichnen sich durch verchromte Rundrohre, kugelförmige Verbindungsknoten und farbige Metallplatten aus. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob es sich um urheberrechtlich geschützte Kunstwerke handelt.
Das Schweizer Unternehmen USM hatte einen Konkurrenten aus Nürnberg verklagt, der Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM-Möbel anbietet, die wie die Original-Teile aussehen. In dessen Online-Shop werden alle Komponenten aufgelistet, die für den Bau kompletter USM Haller Möbel nötig sind. Das Unternehmen bietet zudem einen Montageservice an. USM klagte unter anderem auf Unterlassung und Feststellung einer Schadenersatzpflicht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte einen Urheberschutz zuletzt verneint und nur Ansprüchen nach dem Wettbewerbsrecht anerkannt. Das Urteil könnte der Prüfung des BGH nach dessen vorläufiger Einschätzung aber womöglich nicht standhalten. Die Begründung, mit der das OLG einen Urheberschutz verneinte, lasse sich wohl nicht halten, sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung im April. Die Sache könnte daher zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückgewiesen werden.