Bundesgerichtshof prüft Preiserhöhung bei Amazon-Prime

Der BGH prüft, ob Amazon die Prime-Preise ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöhen durfte. Betroffen sind Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher.
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Es geht um eine Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften. (Archivbild)
Es geht um eine Preiserhöhung für Prime-Mitgliedschaften. (Archivbild) © Rolf Vennenbernd/dpa
Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag (10.00 Uhr) mit einer Preiserhöhung für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm beim Online-Händler Amazon. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist dagegen erfolgreich gerichtlich vorgegangen. Das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten eine Preisanpassungsklausel für unwirksam. Dagegen geht Amazon nun in Karlsruhe in Revision. Ob der dritte Zivilsenat am BGH noch am selben Tag ein Urteil spricht, ist unklar.

Amazon hatte den Preis für das Prime-Abonnement in Deutschland im Jahr 2022 erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Er stieg bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten. Laut der Verbraucherzentrale waren Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher  betroffen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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