Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil gegen Brüder

Memmingen (dpa/lby) - Nach dem Mord an einer 35 Jahre alten dreifachen Mutter hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Ehemanns und seines Bruders zu lebenslanger Haft bestätigt. Wie das Landgericht Memmingen am Mittwoch berichtete, habe der BGH nur die im Fall des einen Bruders ausgesprochene besondere Schwere der Schuld aufgehoben.
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Ein Richterhammer aus Holz liegt auf der Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
dpa Ein Richterhammer aus Holz liegt auf der Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Memmingen (dpa/lby) - Nach dem Mord an einer 35 Jahre alten dreifachen Mutter hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Ehemanns und seines Bruders zu lebenslanger Haft bestätigt. Wie das Landgericht Memmingen am Mittwoch berichtete, habe der BGH nur die im Fall des einen Bruders ausgesprochene besondere Schwere der Schuld aufgehoben. Damit kann nun auch dieser Verurteilte auf eine Gefängnisentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft hoffen.

Der Ehemann hatte in dem Prozess in Memmingen zugegeben, seine Partnerin mit einem Kabelbinder erdrosselt zu haben. Sein Bruder hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Nach Überzeugung der Richter hatten die zwei Männer das Verbrechen zusammen geplant, weil die Frau einen neuen Freund hatte und sich scheiden lassen wollte. Bei dem Opfer handelte es sich um eine Syrerin, die schon einige Zeit in Deutschland lebte. Die Brüder sind ebenfalls syrischer Abstammung, haben aber die deutsche Staatsbürgerschaft.

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