BN: Neues Jagdgesetz erschwert wichtigen Waldumbau

Der Bund Naturschutz sieht den Waldumbau in Bayern in Gefahr. Grund dafür sind die von der Staatsregierung vorgesehenen Änderungen im bayerischen Jagdgesetz.
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Der Wolf soll ins bayerische Jagdrecht aufgenommen werden. (Symbolbild)
Der Wolf soll ins bayerische Jagdrecht aufgenommen werden. (Symbolbild) © Armin Weigel/dpa
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München

Der Bund Naturschutz (BN) in Bayern bekräftigt seine Kritik an der geplanten Jagdgesetz-Novelle im Freistaat. "Wenn die Reform so umgesetzt wird, wäre das ein schwarzer Tag für den Wald in Bayern", sagte der BN-Ehrenvorsitzende Hubert Weiger. Der dringend notwendige Schutz des Waldes würde zugunsten der Jagd geschwächt werden.

Forstministerin Michaela Kaniber (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatten am Dienstag nach langem Koalitionsstreit einen Kompromiss bei der vorgesehenen Gesetzesreform präsentiert. Der beinhaltet Lockerungen bei der behördlichen Abschussplanung. Diese gibt vor, wie viel Rehwild geschossen werden muss, um Wälder vor zu viel Wildverbiss zu schützen. Jägern und Grundbesitzern soll künftig mehr Eigenverantwortung gewährt werden, die Abschussplanung aber als Grundlage bestehen bleiben. 

"Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung"

Weiger zufolge findet die teilweise Abschaffung der Abschusspläne unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung statt und geht letztlich zulasten des Gemeinwohls und vor allem der kleinen Waldbesitzer. Deren Interessen dürften vielerorts auf der Strecke bleiben, fürchtet der BN. In bisher rot gekennzeichneten Waldgebieten werde schon jetzt zu wenig geschossen und es gebe dort viele Bissschäden an Bäumen. 

Die geplante Freiwilligkeit bei der Umsetzung der Abschussplanung werde die Situation verschärfen, ist die stellvertretende BN-Vorsitzende Beate Rutkowski überzeugt. Zentrale Punkte der Gesetzesreform wie die Jagdkonzepte oder die Durchführung der Waldbegehungen seien nämlich nicht klar definiert. "Da Hubert Aiwanger selbst Jäger ist, ist zu befürchten, dass die Jagdinteressen im Vordergrund stehen werden und nicht die Waldverjüngung."

Der BN fordert bei der Umsetzung des neuen Gesetzes ein Mitspracherecht des Forstministeriums und der Forstverwaltungen vor Ort. Kaniber dürfe sich nicht von Aiwanger über den Tisch ziehen lassen, sie müsse die Interessen des Waldes verteidigen können.

BN will bei Umgang mit Wolf wachsam bleiben

Der zweite wesentliche Punkt bei der Gesetzesreform ist die Aufnahme des Wolfes und des Goldschakals ins Jagdrecht. Hier will der BN wachsam bleiben. Eine Verstärkung des Wolfsabschusses ohne fachlich fundierte Feststellung des "guten Erhaltungszustandes" werde der Verband nicht akzeptieren.

Der BN verbucht aber auch einen Erfolg für sich: Die Verlagerung der Zuständigkeiten für zahlreiche geschützte und bedrohte Rote-Liste-Arten aus dem Naturschutzrecht ins Jagdministerium habe wohl verhindert werden können, sagte Rutkowski. Dies hatte der BN befürchtet und im Vorfeld kritisiert. Dennoch wollen die Umweltschützer genau auf die Einhaltung der Naturschutzgesetze achten und früh genug ihre Stimme erheben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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