BGH hebt Mordurteil mehr als 48 Jahre nach der Tat auf
Das Verfahren zum Tod einer jungen Frau vor mehr als 48 Jahren in Unterfranken muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Schweinfurt gegen einen 72-Jährigen aufgehoben, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Zur Begründung hieß es: "Der Angeklagte hat mit Erfolg geltend gemacht, dass die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit im Auslieferungsverfahren als Beamtin der Generalstaatsanwaltschaft in dieser Strafsache kraft Gesetzes ausgeschlossen war." Das neuerliche Verfahren soll nun vor dem Landgericht Würzburg stattfinden.
Das Landgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten am 29. Juli 2025 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Aus Sicht der Kammer gibt es keinen Zweifel an der Täterschaft des ehemaligen US-Soldaten, der zur Tatzeit am 20. April 1978 erst 24 Jahre alt war. Der Angeklagte hingegen hatte im Prozess seine Unschuld beteuert, seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil hatte der Verdächtige Revision eingelegt.
DNA des Verdächtigen an Opferkleidung
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für den ehemaligen US-Soldaten verlangt, der 1978 in Schweinfurt stationiert war. Der Oberstaatsanwalt hatte in seinem Schlusswort auf DNA-Spuren des Verdächtigen an der Kleidung des 18 Jahre alten Opfers verwiesen. Zudem gebe es zwei voneinander unabhängig zustande gekommene Aussagen von Zeugen, denen der Angeklagte die Tat vor Jahren gestanden haben soll.
Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert. Die Ermittler glauben allerdings, dass der zur Tatzeit verheiratete Mann mit dem Opfer eine Affäre hatte. Der damals 24-Jährige soll die angehende Erzieherin mit 14 Messerstichen nahe Kolitzheim bei Schweinfurt getötet haben, weil die 18-Jährige gedroht haben soll, seiner damaligen Ehefrau von der Liaison und ihrer angeblichen Schwangerschaft zu erzählen.
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