BGH: Geringere Strafe für Tandler im Corona-Maskendeal

Politikertochter Tandler verdiente mit Corona-Maskendeals viel Geld. Ein Urteil wegen Steuerhinterziehung folgte. Der BGH entschied nun zur Rechtskraft - und kommt zu einem etwas milderen Ergebnis.
dpa |
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Das Urteil in der Maskenaffäre ist rechtskräftig, wurde aber abgemildert. (Symbolbild)
Das Urteil in der Maskenaffäre ist rechtskräftig, wurde aber abgemildert. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa
Karlsruhe

Im Zusammenhang mit der Corona-Maskenaffäre ist das Urteil gegen die CSU-Politikertochter Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig - die Haftstrafe wurde jedoch abgemildert. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit.

Die Unternehmerin war im Dezember 2023 am Landgericht München zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner erhielt drei Jahre und neun Monate. Das Urteil wurde nun in dem Punkt geändert, dass beide jeweils nur noch eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßen müssen, wie ein BGH-Sprecher sagte. Die Verfahren zur Hinterziehung von Einkommensteuer wurden zwischenzeitlich eingestellt, die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung blieb jedoch bestehen.

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 vermittelte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Bundes- und Landesbehörden. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro. Verurteilt worden waren sie und ihr Geschäftspartner, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert hatten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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