BGH bestätigt lange Haft für Vater und Sohn nach Geldraub

Fast eine halbe Million Euro Beute, Vater und Sohn als Drahtzieher: Wie der Geldtransporter-Überfall in Großkarolinenfeld geplant war – und warum die beiden nun lange sitzen.
dpa |
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Nach dem Überfall auf einen Geldtransporter müssen ein Vater und sein Sohn lange in Haft (Archivbild)
Nach dem Überfall auf einen Geldtransporter müssen ein Vater und sein Sohn lange in Haft (Archivbild) © Josef Reisner/dpa
Großkarolinenfeld

Die langen Haftstrafen für einen Vater und seinen Sohn wegen des Überfalls auf einen Geldtransporter im Landkreis Rosenheim sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der beiden Angeklagten gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Traunstein weitgehend. Das Verfahren sei rechtsfehlerfrei geführt worden, entschied das Karlsruher Gericht. 

Vater und Sohn machen gemeinsame Sache

Das Landgericht Traunstein hatte die beiden Männer im Januar in einem Indizienprozess wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und fünf Monaten beziehungsweise acht Jahren verurteilt. 

Nach Überzeugung des Landgerichts waren die beiden Drahtzieher des Überfalls am 5. Januar 2024 auf einen Geldboten in Großkarolinenfeld, den zwei bis heute unbekannte Mittäter ausführten. Erbeutet wurde Bargeld im Wert von 475.000 Euro. Der Sohn war Angestellter des Transportunternehmens und fuhr am Tattag das Transportfahrzeug. Er habe deshalb gewusst, wann genau der Transporter am späteren Tatort eintreffen werde. 

Unbekannte Täter weiter flüchtig 

Auch wusste er, so schreibt der Bundesgerichtshof weiter, dass das sogenannte Elektronische Transportsicherungs-Gerät nicht funktionierte, das einen unberechtigten Zugriff auf das Bargeld auf dem Weg vom Fahrzeug in die Räume der Bank verhindern sollte. Der Vater wiederum soll den unbekannten Mittätern das Fluchtfahrzeug sowie eine Schreckschusspistole zur Verfügung gestellt haben. 

Als ein Kollege des Sohnes das Bargeld in eine Bank einliefern wollte, entrissen die Täter ihm gewaltsam das Geldbehältnis und flohen. Sie konnten bis heute nicht ermittelt werden.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revisionen von Vater und Sohn im Wesentlichen zurück. Er hob aber die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen für den Sohn auf. Dieser habe – anders als sein Vater – nicht nachweisbar selbst tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute gehabt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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