Bayern: Trächtiges Reh erschossen - Jäger kommt ohne Strafe davon

Ein tragendes Reh wird erschossen, die toten Kitze bleiben im Wald liegen – Strafe gibt es dafür keine. Nicht nur Tierschützer sind sauer.
von  Klaus Wiendl
Ein besonders entsetzlicher Vorfall und die fehlenden Konsequenzen erschüttert jetzt bayerische Jagdkreise.
Ein besonders entsetzlicher Vorfall und die fehlenden Konsequenzen erschüttert jetzt bayerische Jagdkreise. © R.Weber/BJV

Ein tragendes Reh wird erschossen, die toten Kitze bleiben im Wald liegen – Strafe gibt es dafür keine. Nicht nur Tierschützer sind sauer.

Wurmannsquick - Der Vorfall, der die Gemüter nicht nur in Jagdkreisen immer noch erhitzt, hat sich schon vor einem Jahr ereignet – am 6. Mai 2019.

Ein Zeuge erinnert sich: Es ist kurz nach 20 Uhr, als im Grenzgebiet mehrerer Reviere nahe Wurmannsquick (Landkreis Rottal-Inn) ein Schuss kracht. Davon aufgeschreckt blickt Jäger Franz F. auf dem Hochsitz durch sein Fernglas. Er sieht, wie ein ihm bekannter Waidmann von der Kanzel herabsteigt, sich über die Reviergrenze schleicht, mit einem Reh als Beute auf sein Jagdgebiet zurückkehrt – und verschwindet.

Trächtiges Reh geschossen

Franz F. kann das Geschehene in der Schonzeit nicht glauben und kehrt am nächsten Morgen mit seinem Jagdfreund Johann J. an den Tatort zurück. Dort packt sie das blanke Entsetzen. "Wir sahen eine jagdethische Sauerei", erzählt Johann J. der AZ. Bei dem toten Reh handelte es sich um eine hochträchtige Geiß, die ausgewaidet wurde. Im Unterholz lagen der abgeschnittene Kopf und zwei vollständig entwickelte Kitz-Föten. Den Wildkörper hat der Schütze mitgenommen und vermarktet.

Anzeige wegen Tierquälerei

Der Wildfrevel erreichte die Polizei und drang bis Garmisch. Dort ist Tessy Lödermann zu Hause, die Vizepräsidentin des Tierschutzbundes Bayern. "Wir haben sofort eine Anzeige wegen Tierquälerei eingereicht. Immerhin können derart weit entwickelte Föten Schmerzen empfinden. Sie ersticken qualvoll, wenn die Mutter erschossen wird. Deshalb dürfen auch hochträchtige Kühe und Schweine nicht mehr in den Schlachthof", erklärt Lödermann, die einst für die Grünen im Landtag saß.

Ein besonders entsetzlicher Vorfall und die fehlenden Konsequenzen erschüttert jetzt bayerische Jagdkreise.
Ein besonders entsetzlicher Vorfall und die fehlenden Konsequenzen erschüttert jetzt bayerische Jagdkreise. © R.Weber/BJV

Jäger wie Tierschützer vertrauten in Folge darauf, dass der Jagdfrevel Konsequenzen für den Wildschützen hat, nachdem die Staatsanwaltschaft Landshut Ermittlungen wegen Jagdwilderei und Schonzeitverstoßes aufnahm.

Verfahren eingestellt - ohne Strafe!

Doch am 20. März wurde das Verfahren eingestellt. Begründung: "Eine Jagdwilderei aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründen ist nicht nachweisbar. Erlegt wurde das Tier nur 1,80 Meter hinter der Reviergrenze, deren Verlauf streitig ist." Davon habe sich der Beschuldigte in einer Entfernung von 80 bis 90 Metern befunden, so Justizsprecher Thomas Steinkraus-Koch. "Soweit das Tier trächtig war, stellt seine Tötung keine Straftat, sondern möglicherweise nur eine Ordnungswidrigkeit dar."

Scharfe Kritik an der Einstellung kommt von Tierschützern und Johann J. als geschädigtem Reviernachbar. "Der Schütze hat behauptet, dass er die Grenze nicht genau sehen konnte, weil es angeblich schon so dunkel war. Und das genügte offenbar, das Verfahren einzustellen", sagte J. der AZ. "Wenn ich weder die Reviergrenze noch das Tier erkennen kann – eine erwachsene Rehgeiß hatte noch gar keine Jagdzeit – dann darf ich nicht einfach ins Dunkle ballern." Zur Tatzeit habe allerdings "bestes Büchsenlicht" geherrscht.

Jagdverband und Tierschützer fordern harte Konsequenzen

Harte Konsequenzen fordert auch Biologe Thomas Schreder, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbandes. Dem Schützen sollten Jagdschein und -waffen entzogen werden. Denn "tragende Muttertiere müssen unseren höchsten Schutz genießen. Eine so entwürdigende Entsorgung von ungeborenen Kitzen ist ethisch nicht zu rechtfertigen".

"Darf man in Bayern neuerdings jagen, wo, wann und was man will? Darf man Tiere quälen, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden", empört sich nach der Einstellungsverfügung Wildbiologin Christine Miller vom Miesbacher Verein "Wildes Bayern". Mit Tierschützerin Lödermann hat sie nun Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in München eingelegt.

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