Bayern erlaubt Notfallsanitätern mehr ärztliche Behandlungen

München (dpa/lby) - Bayerns Notfallsanitäter dürfen ab dem 1. Dezember kleinere ärztliche Maßnahmen an Patienten vornehmen.
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Notfallsanitäter zieht in einem Rettungswagen ein Medikament aus einer Ampulle in eine Spritze auf. Foto: Thomas Warnack/dpa/Archivbild
dpa Notfallsanitäter zieht in einem Rettungswagen ein Medikament aus einer Ampulle in eine Spritze auf. Foto: Thomas Warnack/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Bayerns Notfallsanitäter dürfen ab dem 1. Dezember kleinere ärztliche Maßnahmen an Patienten vornehmen. Wegen einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes muss dann nicht mehr unbedingt ein Notarzt vor Ort sein. "Das ist sehr zum Vorteil für alle Notfallpatienten, denn ihnen kann nun in vielen Fällen einfacher und schneller geholfen werden, wie etwa bei der Verabreichung von Schmerzmitteln", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag in München. Ob ein Sanitäter eine Maßnahme vornehmen kann, werde in einer "Checkliste" festgelegt.

Die Neuregelung soll nicht nur den Patienten schnellere Hilfe ermöglichen, weil nicht mehr auf das Eintreffen des Arztes gewartet werden muss. "Damit stehen Notärzte für andere Einsätze, wo sie möglicherweise dringender gebraucht werden, zur Verfügung", betonte Herrmann. Die Notfallsanitäter müssen hierzu in ihrer Ausbildung aber entsprechend geschult werden.

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