Bayern bremst Verschärfung: Mietwagen-Einziehung bei PS-Exzessen soll begrenzt bleiben

Illegale Straßenrennen, teure Boliden – und neue Gesetzespläne. Bayern sagt "Stopp!" und bremst die Verschärfung der Einzugsmöglichkeiten für missbrauchte Mietwagen. Nun wird der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet. 
von  Ralf Müller
Luxusautos werden gerne für schnelle Fahrten gemietet.
Luxusautos werden gerne für schnelle Fahrten gemietet. © IMAGO/Philippe Ruiz (www.imago-images.de)

Insbesondere junge Männer bekommen große Augen bei der Vorstellung, in einem Supersportwagen der Marken Ferrari, Lamborghini oder Porsche mal so richtig aufs Gas drücken zu können. Diesen Wunsch erfüllen auch in Bayern etliche Mietwagenanbieter. Nicht alle Fahrer aber gehen mit den Hunderten von PS verantwortungsvoll um.

Der Versuchung, die gemieteten PS auch mal auf die öffentliche Straße zu bringen, unterliegen so manche der überwiegend jüngeren Männer, wie Polizeistatistiken zeigen. Immer wieder wird über illegale Straßenrennen berichtet, bei denen die mehrere 100.000 Euro teuren Gefährte geschrottet werden. Nicht selten kommen Unbeteiligte zu Schaden. Immerhin: Die meisten Sportwagen-Vermieter geben ihre Fahrzeuge nur an Personen ab, die mindestens 21 bis 25  Jahre alt und schon drei bis fünf Jahre im Besitz ihres Führerscheins sind. Und die zu hinterlegenden Kautionen sind in der Regel deftig.

Freistaat gegen Verschärfung der Einzugsmöglichkeiten für missbrauchte Autos

Wenn etwas passiert, sind die Vermieter der Boliden bislang meistens aus dem Schneider und trösten sich mit der Versicherungsentschädigung. Aber nicht immer: Nach derzeitiger Rechtslage können Fahrzeuge eingezogen werden, wenn diese etwa für den Transport von Rauschgift oder illegale Straßenrennen benutzt werden. Diese Einziehungsmöglichkeit besteht gegenüber Mietwagenbetrieben aber nur, wenn diese "zumindest leichtfertig" dazu beigetragen haben, dass ihr Fahrzeug zur Begehung von Straftaten genutzt wurde, so Bayerns Justizministerium.

Das aber war der Berliner Senatsverwaltung zu wenig praktikabel. Das schuldhafte Verhalten des Vermieters könne derzeit meistens nicht nachgewiesen werden, hieß es zur Begründung der Initiative. Es soll sogar Sportwagenvermieter geben, deren Geschäftsmodell auf der Bedienung von Amateur-"Rennfahrern" sowie des kriminellen Milieus basiert.

"Illegale Rennen sind die wohl rücksichtsloseste Form von Egoismus im Straßenverkehr"

Vor einer Woche beschloss die Länderkammer mehrheitlich den Berliner Gesetzentwurf, wonach künftig "einfache Fahrlässigkeit" seitens des Autovermieters ausreichen soll, um das teure Vehikel einziehen zu können. Auch der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrats Manfred Wirsch hatte auf die Verschärfung gedrängt: "Illegale Kraftfahrzeugrennen sind die wohl rücksichtsloseste Form von Egoismus im Straßenverkehr", so Wirsch. Normalerweise ist Bayern immer dabei, wenn es um solche Art von Gesetzesverschärfungen geht, nicht aber in diesem Fall.

Bayern wollte den Mietwagenunternehmen nicht an den Karren fahren und stimmte gegen die Einbringung der Bundesratsvorlage in den Bundestag, "da das geltende Recht die Möglichkeit der Einziehung bereits angemessen regelt", teilte ein Sprecher von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mit.

Die bayerische Staatsregierung bewertet das "grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht" in diesem Fall höher als andere Länder: "Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit sollte eine Einziehung bei unbeteiligten Dritten nur dann möglich sein, wenn diese zumindest leichtfertig gehandelt und hierdurch die Tat gefördert haben." Der Gesetzentwurf wird nun auch ohne Zustimmung Bayerns dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.