Anklage gegen Wolbergs: Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss

Regensburg (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft Regensburg wehrt sich gegen die Entscheidung des Landgerichts, eine zweite Anklage gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) nicht zuzulassen. Die Anklagebehörde hat nach eigenen Angaben vom Mittwoch sofortige Beschwerde dagegen eingelegt.
dpa |
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Regensburg (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft Regensburg wehrt sich gegen die Entscheidung des Landgerichts, eine zweite Anklage gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) nicht zuzulassen. Die Anklagebehörde hat nach eigenen Angaben vom Mittwoch sofortige Beschwerde dagegen eingelegt. Wolbergs muss sich seit Ende September wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Dem Gerichtsbeschluss nach besteht in allen von der Staatsanwaltschaft erhobenen neuen Anklagepunkten eine untrennbare Verknüpfung mit den Tatvorwürfen, die im laufenden Verfahren verhandelt werden. Das führe zu einem Verfahrenshindernis. Das sieht die Anklagebehörde anders.

Das Oberlandesgericht muss nun prüfen, ob die Nichtzulassung in Ordnung war, oder ob das Hauptverfahren doch eröffnet werden muss, wie ein Sprecher des Landgerichts erläuterte. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, sei nicht vorauszusagen.

In dem laufenden Prozess gegen Wolbergs vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts geht es unter anderem um die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes an den mitangeklagten Bauunternehmer Volker Tretzel dessen Spenden an die SPD eine Rolle gespielt haben. In der neuerlichen Anklage hatte die Staatsanwaltschaft den Verdacht erhoben, dass der SPD-Ortsverband Stadtsüden von einem weiteren Bauunternehmer zwischen 2012 und 2016 finanzielle Zuwendungen in Höhe von gut 160 000 Euro bekam.

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