Angeklagter Sebastian T. im Mord-Fall Hanna (†23): "Ja, ich hab' sie umgebracht"

Im Prozess um den Mord an Hanna W. (†23) aus Aschau sind weitere Indizien aufgetaucht, die für die Täterschaft des Angeklagten Sebastian T. (21) sprechen. Reicht das für eine Verurteilung?
Monika Kretzmer-Diepold |
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Der Angeklagte wird am ersten Prozesstag am 12. Oktober ins Gericht geführt.
Der Angeklagte wird am ersten Prozesstag am 12. Oktober ins Gericht geführt. © Fotos:Uwe Lein/dpa

Traunstein - Vor der Zweiten Jugendkammer am Landgericht Traunstein mit der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler ließ die Staatsanwaltschaft am Dienstag quasi eine Bombe platzen. Es habe sich ganz neu der Anwalt eines Mitinsassen in der JVA gemeldet, dem der 21-Jährige die Tat eingestanden habe, so Staatsanwalt Wolfgang Fiedler.

Der Mandant des Anwalts sei von November 2022 bis Februar dieses Jahres mit T. in Untersuchungshaft in Traunstein gesessen: "Der Angeklagte hat ihm gegenüber die Tat eingeräumt." Die Angaben des Mithäftlings seien "sehr werthaltig".

Mord an der Studentin Hanna W. (†23): Neuer Zeuge wird im Prozess aussagen

Der 21-Jährige habe dem Zeugen auch Dinge erzählt, die nicht in den Medien standen. Damit sei zudem der Verdacht ausgeräumt, der Mithäftling habe sich Haftvergünstigungen erhofft, so Fiedler. Der neue Zeuge wird am Dienstag, 24. Oktober, angehört. Außerdem werden umgehend alle Kontakte des Angeklagten in der JVA von der Kripo überprüft. "Vielleicht ist noch mehr zu erfahren", so Aßbichler.

Bereits mehrmals appellierte die Richterin in den ersten drei von insgesamt 27 geplanten Prozesstagen an den bislang schweigenden Angeklagten, sich sein Aussageverhalten gut zu überlegen.

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Der Angeklagte hatte sich bereits mit seinen Aussagen verdächtig gemacht

Nach ihren Worten hat das Gericht schon "einen Baustein". Bei der Polizei habe der 21-Jährige, damals noch als Zeuge (er war in der Tatnacht am Club Eiskeller vorbeigejoggt), am 17. Oktober 2022 gesagt: "Da wird ihr der Täter vielleicht eine drauf gehauen haben." Man könne Menschen auf verschiedene Weise umbringen.

Von "Schlägen auf den Kopf mit einem Stein oder etwas anderem" – der Angeklagte brachte damals Männer in einem Auto ins Spiel – sei nie etwas veröffentlicht worden. Davon habe niemand etwas wissen können. Auf Obduktionsfotos seien auf dem Schädel des Opfers fünf Einschlagstellen zu sehen – die genau zu einem spitzen Stein passen würden.

Der Tatverdächtige Sebastian T. brauchte Alkohol, um "aufzutauen"

Aßbichler sagte dazu: "Es war hundertprozentig so, wie Sie es geschildert haben. Ist das Täterwissen oder haben Sie hellseherische Fähigkeiten?" Der Mann auf der Anklagebank zeigte keinerlei Reaktion. Unter den weiteren Zeugen war die Mutter von zwei jungen Frauen, eine davon eine Schulfreundin des Angeklagten. Die 48-Jährige hörte etwa fünf Tage nach dem Verbrechen in Aschau, wie er in ihrem Haus in Traunstein "einfach so" sagte: "Ja, ich hab' sie umgebracht."

Die Frau erwiderte damals, damit mache man keine Scherze. Sie hatte noch im Gedächtnis, der 21-Jährige habe an jenem Abend bei ihnen im Haus übernachtet – weil er Streit mit seinen Eltern gehabt habe. Auffällig sei, dass er zu der Zeit intensiveren Kontakt zu ihren Mädels gesucht habe: "Er war sehr häufig bei uns, hat sich oft betrunken." Auf die Frage eines Sachverständigen meinte die 48-Jährige: "Er war dann übermäßig lustig. Mit Alkohol ist er aufgetaut."

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Bei der Polizei hatte sie den Angeklagten mit "irgendwie komisch" beschrieben. Ihre Tochter (18) sagte am Dienstag, nach ihrem Eindruck habe der Angeklagte sich bei ihrer Familie nach dem Tod von Hanna "einen Rückzugsort gesucht". Der 21-Jährige habe mehr als sonst geredet, sich geöffnet und mit ihnen öfter etwas unternommen.

Am 3. Oktober habe er bei einer Autofahrt gefragt, ob man schon etwas "von einem toten Mädchen in Aschau" gehört habe. Dazu die Vorsitzende Richterin: "Der Tatort Aschau – das war auch Täterwissen." Die ältere Schwester wird an diesem Donnerstag in den Zeugenstand treten.

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  • am 17.10.2023 21:05 Uhr / Bewertung:

    Hoffentlich wird ihm das späte Eingeständnis jetzt nicht auch noch „mildernd“ angerechnet.

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